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Schwyz pocht auf eine integrale und unverzügliche Umsetzung des NFA-Reformpakets

Schwyzer Anliegen zur Optimierung des Ressourcenausgleichs berücksichtigt

(FD/i) Der Kanton Schwyz begrüsst, dass der Bundesrat alle Elemente des NFA-Reformpakets der Konferenz der Kantonsregierungen umsetzen will. Die vollständige Umsetzung ist für die Ausgewogenheit des Kompromisses zwischen Geber- und Nehmerkantonen unverzichtbar. Zufriedenstellend kann festgestellt werden, dass das Reformpaket die Anliegen des Kantons Schwyz berücksichtigt. Im nächsten Schritt erwartet der Kanton Schwyz auch vom Bundesparlament, dass dieses das Paket ebenfalls unverändert unterstützt.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Dotation der Ausgleichsgefässe für die Jahre 2020–2025 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Botschaft und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen basieren auf den Ergebnissen des dritten NFA-Wirksamkeitsberichts 2016–2019. Der Bundesrat anerkennt darin die Schwachstellen des geltenden NFA-Systems, namentlich das starke Wachstum des Ressourcenausgleichs, welches in den meisten Jahren seit Einführung des NFA 2008 zu einer Überdotation führte. Auf diese Schwachstellen hat der Kanton Schwyz seit Jahren hingewiesen und auch immer wieder Anpassungsvorschläge unterbreitet. Mit dem dritten NFA-Wirksamkeitsberichts 2016–2019 werden auch Schwyzer Anliegen wie die Begrenzung der Solidarhaftung unter den Geberkantonen sowie die Beitragsbegrenzung mittels einer fixierten Mindestausstattung berücksichtigt.

Der Ressourcenausgleich kennt seit seiner Einführung vor zehn Jahren nur eine Richtung – und zwar nach oben. Aufgrund der vorhandenen Überdotation zahlte der Kanton Schwyz in den letzten zehn Jahren rund 160 Mio. Franken zu viel in den Ressourcenausgleich. Allein im Jahr 2018 beträgt die Überdotation für alle Geberkantone zusammen 930 Mio. Franken, wovon rund 45 Mio. Franken auf den Kanton Schwyz fallen. Die kumulierte Überdotation über die letzten zehn Jahre beträgt für alle Geberkantone 1.4 Mia. Franken. Künftig soll die Dotation rein rechnerisch aufgrund des Bedarfs festgelegt werden. Das Gesamtpaket sieht vor, dass das minimale Ausgleichsziel von heute 85% auf 86.5% erhöht und auf diesem Wert fixiert wird. Zudem wird der Bundesanteil auf das verfassungsmässige Maximum gesetzt, was die Beiträge der Geberkantone reduziert. Bei einer integralen Umsetzung des Gesamtpakets könnte der Schwyzer Staatshaushalt mittelfristig um rund 20 Mio. Franken entlastet werden.

Das vom Bundesrat verabschiedete Reformpaket basiert auf dem Kompromiss unter den Kantonen und erfordert von den Geberkantonen sehr grosse Zugeständnisse. Die bisherige Überdotation wird nämlich nur zu einem Teil abgebaut und der Rückgang erfolgt gestaffelt in drei Schritten bis 2022. Die Erhöhung des Mindestziels auf 86.5% stellt auch ein zusätzliches finanzielles Risiko dar. Der Kanton Schwyz unterstützt zusammen mit den Geberkantonen das Paket im Sinne eines Kompromisses zur Optimierung des Finanz- und Lastenausgleichs. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die NFA-Reform integral und unverzüglich umgesetzt wird.

In den bevorstehenden Beratungen der eidgenössischen Räte wird sich der Kanton Schwyz gemeinsam mit den Geberkantonen für die Umsetzung des Reformpakets einsetzen. Der Kanton Schwyz ist davon überzeugt, dass der vorliegende einvernehmliche Kompromiss unter den Kantonen den nationalen Zusammenhalt stärkt und die Akzeptanz des Nationalen Finanzausgleichs verbessert.

Finanzdepartement


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