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Kantonaler Richtplan wird angepasst

Start der öffentlichen Mitwirkung am 5. Oktober 2018

(VD/i) Der Richtplan des Kantons Schwyz wird angepasst. Bis Anfang Dezember 2018 liegt der Entwurf der Richtplananpassung 2018 in allen Gemeinden öffentlich auf und ist im Internet abrufbar. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen.

Bereits im Rahmen der Richtplanüberarbeitung 2016 wurde signalisiert, dass einzelne Themen in einer weiteren Anpassungsrunde nachzuführen sind. Dies betrifft insbesondere die Gesamtverkehrsstrategie sowie die Deponie- und die Materialabbauplanung des Kantons Schwyz. Bei der vorliegenden Anpassung wurde zudem die Gelegenheit genutzt, weitere Richtplanthemen wie beispielsweise die Koordination mit den drei Agglomerationsprogrammen Obersee, Talkessel Schwyz sowie Luzern mit Küssnacht auf den aktuellen Stand zu bringen.

Siedlung und Verkehr aufeinander abstimmen
Aus planerischer und finanzieller Sicht ist es notwendig, dass die parallel gelaufenen Arbeiten zur Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans sowie zur Gesamtverkehrsstrategie (GVS SZ) nun eng aufeinander abzustimmen sind. Die GVS SZ dient als zentrale Klammer, welche die Planungen des Kantons verkehrsträgerübergreifend verknüpft. Die GVS SZ ist zudem die gemeinsame Grundlage für das Kapitel Verkehr des Richtplans sowie für zukünftige Strassenbau- und öV-Programme. Die aus der GVS SZ gewonnenen Leitsätze wurden daher sinngemäss in die Raumentwicklungsstrategie des Richtplans überführt bzw. als Grundsätze in die sachbezogenen Beschlüsse des Kapitels Verkehr integriert.

Deponie- und Materialabbaustandorte behördenverbindlich sichern
Siedlungs- und Landschaftsdruck erzeugen insbesondere bei potenziellen Deponiestandorten Konflikte. Deponiestandorte müssen dabei hohen gesetzlichen Standortansprüchen genügen. Werden geeignete Standorte im Richtplan behördenverbindlich festgesetzt, so sind sie für die Zukunft gesichert. Die geplante Festsetzung von zehn zusätzlichen Deponiestandorten im Richtplan verhindert, später mit höherem Konfliktpotenzial aus weniger geeigneten Standorten auswählen zu müssen. Auf der Basis der kantonalen Abbauplanung werden acht Materialabbaustandorte für einen Richtplaneintrag vorgeschlagen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Erweiterungen von bestehenden Abbaugebieten, so dass die vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann. Hiermit kann der Bedarf für Hart- und Festgestein bis 2040 planerisch gesichert werden.

Öffentliche Auflage und weiteres Vorgehen
Nachdem der Regierungsrat die Richtplananpassung verabschiedet hat, wird diese nun ab dem 5. Oktober 2018 für zwei Monate öffentlich aufgelegt sowie dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Die öffentliche Auflage erfolgt auf den Kanzleien oder Bauverwaltungen der Bezirke Einsiedeln, Küssnacht und Gersau sowie aller Gemeinden und beim Amt für Raumentwicklung in Schwyz. Nach Auswertung der Vernehmlassungs- und Vorprüfungsergebnisse wird der angepasste Richtplan vom Regierungsrat voraussichtlich im ersten Quartal 2019 erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Volkswirtschaftsdepartement

Dokumentation: Alle Dokumente der Richtplananpassung


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