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Regierungsrat wählt Schwyzer Standesdomherrn

Pfarrer Peter Camenzind folgt auf Professor Franz Annen

(RR/i) Zwischen dem apostolischen Stuhl und dem Kanton Schwyz besteht seit fast 200 Jahren eine besondere rechtliche Beziehung. Diese wird hauptsächlich durch die „Päpstliche Bulle betreffend die Vereinigung des Kantons Schwyz mit dem Bistum Chur“ von 1824 geregelt, die auch Eingang in die Rechtssammlung des Kantons gefunden und noch heute Gültigkeit hat.

Im Rahmen dieser Vereinigungsbestimmungen wird dem Kanton Schwyz das Recht auf zwei Standesdomherren im Churer Domkapitel eingeräumt. Diese werden – je nachdem, ob eine Vakanz in einem geraden oder ungeraden Monat eintritt – vom Bischof ernannt oder vom Regierungsrat gewählt und dem Churer Domkapitel präsentiert. Kann der Regierungsrat wählen, so hat der Standesdomherr gemäss der Bulle sowohl ständiger Einwohner wie auch Bürger des Kantons Schwyz zu sein.

Mit dem Rücktritt von Standesdomherr Professor Franz Annen, Schwyz, im August 2018, fällt dem Regierungsrat somit das Recht zu, einen Nachfolger zu bestimmen. An seiner Sitzung vom 16. Oktober 2018 hat der Regierungsrat Pfarrer Peter Camenzind, seit Frühjahr 2018 Pfarradministrator und Ortsgeistlicher im Hauptort Schwyz sowie Bürger von Gersau, als Standesdomherrn gewählt und kann ihn somit dem Domkapitel präsentieren.

Zusammen mit dem langjährigen Standesdomherrn Dr. Guido Schnellmann wird Pfarrer Peter Camenzind die seit 1824 geltenden Rechte des Standes Schwyz künftig wahrnehmen.

Regierungsrat


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