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Motorfahrzeugsteuer soll gesenkt werden

Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben

(Stk/i) Das Strassenbauguthaben ist in den vergangenen Jahren stetig angewachsen und übersteigt die für die zweckgebundenen Aufgaben benötigte Höhe. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Senkung der Motorfahrzeugsteuer um 25% vor. Die dafür notwendige Gesetzesänderung hat er bei den Parteien und interessierten Verbänden bis zum 18. Januar 2019 in die Vernehmlassung gegeben.

Die Strassenrechnung ist eine Spezialfinanzierung, die zweckgebunden für den Bau und den Unterhalt der Kantonsstrassen verwendet wird. Sie wird überwiegend durch die Motorfahrzeugsteuer gespeist. Der Saldo der Strassenrechnung ist in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich um 15 Mio. Franken pro Jahr angestiegen und wies Ende 2017 ein Guthaben von rund 152 Mio. Franken auf. Mit verschiedenen Massnahmen will der Regierungsrat das Strassenbauguthaben auf eine angemessene Höhe reduzieren.

Einhaltung der Zweckbindung
Die vorgesehene Senkung der Motorfahrzeugsteuer um 25% ist die zentrale Massnahme zur kontrollierten Verringerung des Strassenbauguthabens. Dafür ist eine Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben notwendig. Der Regierungsrat schlägt zudem weitere Massnahmen vor, die sich ohne Gesetzesänderung umsetzen lassen: Die Finanzierung von neuen Zubringerstrassen zu Nationalstrassen über die Strassenrechnung, die Finanzierung des Normaufwands im Strassenwesen im innerkantonalen Finanzausgleich über die Strassenrechnung statt wie bisher über allgemeine Steuermittel und die interne Verrechnung des Personalaufwands des Amts für Wald und Naturgefahren für die Koordination des Fahrradverkehrs. Alle diese Massnahmen befolgen die Grundsätze der Spezialfinanzierung der Strassenrechnung.

Motorfahrzeugsteuer knapp unter dem schweizerischen Durchschnitt
Die Senkung der Motorfahrzeugsteuer hat zusammen mit den übrigen Massnahmen zur Folge, dass das Strassenbauguthaben kontrolliert abgebaut werden kann. Nach der beantragten Senkung würden die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Schwyz knapp unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen.

Staatskanzlei
Information

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.


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