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Raumplanung im Fokus der Öffentlichkeit

Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung 2018 und Aktualisierung der Bauzonenübersicht

(VD/i) Anlässlich der öffentlichen Mitwirkung zur Richtplananpassung 2018 wurden insgesamt 89 Eingaben von Gemeinden, Interessengruppen und Privatpersonen eingereicht. Eine überwiegende Mehrzahl der Eingaben befürwortet die Richtplananpassung. Mit der laufenden Anpassung des kantonalen Richtplans werden die Grundlagen für die Umsetzung der Gesamtverkehrsstrategie sowie der Abbau- und Deponieplanung in den Bezirken und Gemeinden geschaffen.

In seiner Gesamtheit erfährt die Anpassung des kantonalen Richtplans eine grosse Akzeptanz. Dies ergab die öffentliche Mitwirkung. Basierend auf der Gesamtverkehrsstrategie sowie der kantonalen Abbau- und Deponieplanung hatte das Volkswirtschaftsdepartement die Richtplananpassung von Anfang Oktober bis Anfang Dezember 2018 öffentlich aufgelegt. Insgesamt 89 Organisationen und Körperschaften, Nachbarkantone, Parteien sowie Private haben ihre Stellungnahmen eingereicht. Zurzeit ist das Amt für Raumentwicklung an einer detaillierten Auswertung der zahlreichen Eingaben.

Wichtigste Ergebnisse aus der Mitwirkung
Die Richtplananpassung wird grösstenteils befürwortet. Insbesondere wird begrüsst, dass eine zügige Umsetzung der vom Kantonsrat verabschiedeten Gesamtverkehrsstrategie im Richtplan erfolgte. Unterstützt werden in den Eingaben insbesondere die Massnahmen, die dem Personenverkehr auf der Schiene - gegenüber dem Güterverkehr - eine höhere Priorität einräumen. Eine breite Zustimmung finden zudem die Massnahmen zum Fuss- und Veloverkehr. Teilweise kontrovers werden die im Richtplan festgesetzten Materialabbau- und Deponiestandorte diskutiert. Für einige Standorte wird sogar eine Streichung aus dem Richtplan verlangt. Der Kanton ist jedoch verpflichtet, genügend Deponieraum für sauberen Aushub zur Verfügung zu stellen. Die nach wie vor grosse Bautätigkeit verlangt dringend nach zusätzlichen Deponiestandorten im Kanton. Für den Abbau von Hartgestein für Bahnschotter bestehen schweizweit nur noch wenige geeignete Standorte. Mit dem „Zingel“ in der Gemeinde Schwyz und dem Untertageabbau im Gebiet Läntigen bestehen zwei Abbaugebiete im inneren Kantonsteil.

Weniger Bauzonenreserven
Im Zuge der Richtplananpassung wurden die Daten zu den Bauzonenreserven im Kanton Schwyz aktualisiert. Bei einer Gesamtbauzonenfläche von rund 4000 ha liegen nun die inneren Reserven bei rund 380 ha (2016: 424 ha). Dies entspricht 9.4% (2016: 10.5%) der Bauzonenfläche, was deutlich unter dem gesamtschweizerischen Mittel von rund 11% liegt. Der Anteil der tatsächlich verfügbaren Bauzonenreserven ist erfreulicherweise angestiegen. Rund 66% der gesamten Bauzonenreserven sind auch tatsächlich verfügbar. Zu Beginn der Erhebungen im Jahr 2009 lag dieser Wert noch bei 50% der Gesamtreserven. Dies deutet darauf hin, dass die neuen Bestimmungen des eidgenössichen Raumplanungsgesetzes sowie die Massnahmen im kantonalen Richtplan bereits ihre Wirkung zeigen.

Weiteres Vorgehen
Nach Auswertung der Eingaben und der Vorprüfungsergebnisse des Bundes wird die Richtplananpassung 2018 vom Regierungsrat voraussichtlich im ersten Quartal 2019 erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Für die Übersicht der Bauzonenreserven Raum+ Schwyz erfolgen weiterhin im Zweijahresrhythmus die Aktualisierungen.

Volkswirtschaftsdepartement


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