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Bedarfsplanung Langzeitpflege 2019-2040

Bandbreite statt fixer Zahlen für Bedarf an Pflegebetten

(DI/i) Der Regierungsrat hat die Bedarfsplanung Langzeitpflege für die Jahre 2019-2040 überarbeitet. Die Resultate zeigen, dass der Bedarf an stationären Pflegebetten über den ganzen Kanton betrachtet für den Planungshorizont von acht Jahren gedeckt sein wird. Dies ist insbesondere auf den Trend zurückzuführen, dass Betagte mithilfe ambulanter Pflege und Betreuung länger zuhause wohnen bleiben. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und um den Gemeinden den nötigen Handlungsspielraum in ihrer lokalen und regionalen Planung zu geben, wird der Bedarf an Pflegebetten zukünftig in Form einer Bandbreite angegeben.

Der Regierungsrat hat im Regierungsprogramm 2016-2020 das Thema „Gesundheit und Alter – vorausschauend und bedarfsgerecht“ als übergeordnetes Ziel aufgenommen. Darin ist definiert, dass der Kanton Massnahmen zur bedarfsgerechten Versorgung in der Langzeitpflege unterstützt. Die Prognosen der demographischen Entwicklung zeigen, dass im Jahr 2040 gut zweieinhalb Mal so viele Menschen mit Alter 80+ im Kanton Schwyz leben werden, als noch im Jahre 2016. Gleichzeitig ist erkennbar, dass sich die Bedürfnisse dieser alternden Bevölkerung verändern und der Trend zum längeren Aufenthalt zu Hause anhält. Dies hat zur Folge, dass der ambulante Bereich der Pflege und Betreuung weiterhin wächst und dass trotz steigender Anzahl Betagter anteilsmässig weniger stationäre Pflegebetten benötigt werden.

Bandbreite für den Bedarf stationärer Pflegebetten
Für die Neuberechnung des Pflegebettenangebots im Kanton Schwyz wurde dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) ein Auftrag für eine Grundlagenstudie erteilt. Auf Basis dieser Daten ist für den Pflegebettenbedarf neu eine Bandbreite festgelegt worden. Diese Bandbreite lässt den Gemeinden Handlungsspielraum, mögliche Entwicklungen in den Gemeinden und Regionen gemäss den lokalen Gegebenheiten und Bedürfnissen berücksichtigen zu können. Die Obergrenze der benötigten Anzahl Pflegeplätze beinhaltet bereits den Trend der Verlagerung der Pflege und Betreuung der Betagten in den ambulanten Bereich und wird 10% unterhalb der hochgerechneten Referenzwerte vom Jahr 2016 festgelegt. Diese Obergrenze ist als feste Grenze zu verstehen und steigt von 1993 Betten im Jahr 2025 auf 3117 Betten im Jahr 2040. Darüber hinaus gehende Betten können nicht auf die Pflegeheimliste aufgenommen werden. Die Untergrenze geht davon aus, dass sich der Trend der Verschiebung in den ambulanten Bereich noch weiter fortsetzen wird. Deshalb wird sie im Jahr 2025 bei 20% unterhalb der Referenzwerte angesetzt (1783 Betten) und sinkt bis ins Jahr 2040 auf 30% unterhalb der Referenzwerte ab (2429 Betten). Sie dient als Richtwert, ab wann die Schaffung neuer Pflegeplätze in Betracht gezogen werden muss.

Gewährleisten einer bedarfsgerechten Langzeitpflege
Selbst unter Einbezug der gewählten Bandbreite können jedoch für die langfristigen Prognosen Abweichungen – beispielsweise durch Innovationen bei Medikamenten oder neue Behandlungsformen - nicht ausgeschlossen werden. Nebst einem verfeinerten Monitoring wird der Bewilligungshorizont bezüglich der Aufnahme neuer Betten auf die Pflegeheimliste deshalb auf acht Jahre beschränkt. Diese Beschränkung unterstützt das zeitgerechte Bereitstellen von Pflegebetten. Damit die bedarfsgerechte Langzeitpflege gewährleistet werden kann, braucht es ergänzend zur Pflegbettenplanung die Förderung von Diensten und Infrastrukturen für die alternde Bevölkerung. Durch priorisierte begleitende Massnahmen soll dieser Wandel unterstützt werden.

Departement des Innern

Dokumentation:


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