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Schwyzer Bevölkerung wächst weiter

Ständige Wohnbevölkerung nahm 2018 um 1.3 Prozent zu

(AWI/i) Gemäss der alljährlichen Erhebung bei den Bezirken und Gemeinden sowie beim Staatssekretariat für Migration zählte die ständige Wohnbevölkerung im Kanton Schwyz per 31. Dezember 2018 total 157 851 Personen. Dies entspricht einer Zunahme um 2073 Personen (+1.3 Prozent) gegenüber dem Vorjahr.

Die Bevölkerung hat sich in den einzelnen Bezirken gegenüber dem Vorjahr prozentual wie folgt verändert: Gersau +2.4 (2017: +0.7), Küssnacht +2.2 (+2.6), Einsiedeln +2.1 (+1.3), March +1.3 (+0.7), Höfe +1.3 (+0.2) und Schwyz +1.0 (+0.7). Die grösste relative Bevölkerungszunahme verzeichneten die Gemeinden Morschach (+5.6 Prozent), Reichenburg (+3.4 Prozent) und Wollerau (+2.5 Prozent), was einer absoluten Zunahme von 61 Personen in Morschach, 123 Personen in Reichenburg und 177 Personen in Wollerau entspricht.

2018 nahm die Bevölkerung wie im Vorjahr in sieben Schwyzer Gemeinden ab. Es waren dies die Gemeinden Innerthal (-2.3 Prozent; -4 Personen), Steinerberg (-0.8 Prozent; -8 Person), Vorderthal (-0.7 Prozent, -7 Personen), Sattel (-0.3 Prozent; -6 Personen), Galgenen (-0.2 Prozent; -12 Personen), Tuggen (-0.2 Prozent; -6 Personen) und Unteriberg (-0.2 Prozent; -5 Personen). Mit zehn Gemeinden wuchsen doppelt so viele Gemeinden wie 2017 um 100 oder mehr Personen, nämlich Einsiedeln (+325), Küssnacht (+276), Freienbach (+178), Wollerau (+177), Altendorf (+167), Schwyz (+161), Lachen (+138), Reichenburg (+123), Arth (+117) und Schübelbach (+103).

Die ständige ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Schwyz hat um 1396 (2017: +778) Personen zugenommen. Der Ausländeranteil an der Bevölkerung erhöht sich damit auf 20.9 Prozent (2017: 20.3 Prozent). In den Bezirken Einsiedeln (15.5) und Schwyz (17.3) liegt der Ausländeranteil unter dem kantonalen Mittel. Die anderen vier Bezirke weisen einen überdurchschnittlichen Anteil an Ausländern auf: Höfe (26.7), Gersau (23.4), March (23.1) und Küssnacht (22.3).

Die Erhebung richtet sich nach der ständigen Wohnbevölkerung. Dazu zählen alle Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz am 31. Dezember 2018 im Kanton Schwyz. Für schweizerische Staatsangehörige ist es in der Regel jene Gemeinde, in welcher der Heimatschein deponiert ist und die Steuern entrichtet werden, für Ausländer die Gemeinde, für welche die entsprechende Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ausgestellt ist. Gemäss Zivilgesetzbuch handelt es sich dabei um jene Gemeinde, in der sich jemand mit der „Absicht dauernden Verbleibens“ aufhält. Die vorliegenden Ergebnisse beinhalten somit Ortsbürger und mit Heimatschein angemeldete Schweizer sowie Ausländer mit Jahres- oder Niederlassungsbewilligung.

Im Gegensatz zu dieser Definition hat das Bundesamt für Statistik mit der Volkszählung 2010 seine Definition der ständigen Wohnbevölkerung erweitert. Neu zählt das Bundesamt für Statistik auch Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten zur ständigen Wohnbevölkerung. Da diese Information nicht aus den Einwohnerregistern der Gemeinden generierbar ist, wird dieser Personenkreis in der kantonalen Bevölkerungserhebung bisher nicht berücksichtigt.

Amt für Wirtschaft

Dokumentation: Tabelle Wohnbevölkerung 2018


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