Navigieren im Kanton Schwyz

Motorfahrzeugsteuer: Senkung ohne Leistungsverzicht

Gut dotiertes Strassenbauguthaben wird auf angemessene Höhe gesenkt

(Stk/i) Das Strassenbauguthaben ist in den vergangenen Jahren stetig angewachsen und übersteigt die für die zweckgebundenen Aufgaben benötigte Höhe. Der Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft an den Kantonsrat zur Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben deshalb eine Senkung der Motorfahrzeugsteuer um 25% vor. Damit kommen die Schwyzer Motorfahrzeugsteuern knapp unter den schweizerischen Durchschnitt zu liegen. Die bisher aus der Motorfahrzeugsteuer finanzierten Leistungen können unverändert weitergeführt werden.

Die Strassenrechnung ist eine Spezialfinanzierung, die zweckgebunden für den Bau und den Unterhalt der Kantonsstrassen verwendet wird. Sie wird überwiegend durch die Motorfahrzeugsteuer gespeist. Der Saldo der Strassenrechnung ist in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich um 15 Mio. Franken pro Jahr angestiegen und wies Ende 2017 ein Guthaben von rund 152 Mio. Franken auf. Mit verschiedenen Massnahmen will der Regierungsrat das Strassenbauguthaben auf eine angemessene Höhe reduzieren und anschliessend nicht mehr unverhältnismässig anwachsen lassen.

Einhaltung der Zweckbindung
Die dem Kantonsrat beantragte Senkung der Motorfahrzeugsteuer um 25% ist die zentrale Massnahme zur kontrollierten Verringerung des Strassenbauguthabens. Dafür ist eine Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben notwendig. Der Regierungsrat hat zudem weitere Massnahmen beschlossen, die sich ohne Gesetzesänderung umsetzen lassen: Die Finanzierung von neuen Zubringerstrassen zu Nationalstrassen über die Strassenrechnung, die Finanzierung des Normaufwands im Strassenwesen im innerkantonalen Finanzausgleich über die Strassenrechnung statt wie bisher über allgemeine Steuermittel und die interne Verrechnung des Personalaufwands des Amts für Wald und Naturgefahren für die Koordination des Fahrradverkehrs. Alle diese Massnahmen befolgen die Grundsätze der Spezialfinanzierung der Strassenrechnung. Das heisst, es werden auch in Zukunft keine sachfremden Aufgaben aus der Strassenrechnung finanziert.

Motorfahrzeugsteuer knapp unter dem schweizerischen Durchschnitt
Die Senkung der Motorfahrzeugsteuer hat zusammen mit den übrigen Massnahmen zur Folge, dass das Strassenbauguthaben kontrolliert abgebaut werden kann. Die bisher aus der Strassenrechnung finanzierten Aufgaben und Leistungen können auch mit dem tieferen Steuersatz im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden. Die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Schwyz werden nach der Senkung in den meisten Fahrzeugkategorien knapp unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken