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Wasserentnahmen bei Trockenheit

Merkblatt gibt Auskunft

(UD/i) Der vergangene Hitzesommer hat gezeigt, dass das Wasser knapp werden kann. Der Kanton Schwyz ist mit seinen vielen Fliessgewässern und Seen reich an Wasservorkommen. Allerdings sind auch diese Wasserressourcen nicht unerschöpflich. Die Gewässer können durch unkontrollierte Wasserentnahmen stark gestört werden.

Neues Merkblatt gibt Auskunft
Wasser ist ein öffentliches Gut und steht der Allgemeinheit im Rahmen des Gemeingebrauchs zur Verfügung. Eine Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist auch ohne baupflichtige Einbauten (z.B. Pumpanlagen) bewilligungspflichtig. Das Umweltdepartement hat dazu ein Merkblatt mit den Rechtsgrundlagen, den wichtigsten Grundsätzen und der Bewilligungspraxis erarbeitet. Des Weiteren gibt es neu ein entsprechendes Gesuchsformular, um eine Wasserentnahme zu beantragen. Dieses wird von der zuständigen kantonalen Fachstelle speditiv und ohne Kostenfolge für den Gesuchsteller geprüft, indem die Anliegen des Fischerei- und Naturschutzgesetzes berücksichtigt werden.

Folgen von unkontrollierten Wasserentnahmen
Bei übermässiger Wasserentnahme aus einem Gewässer führt dies zu Stress der betroffenen Tiere und Pflanzen und kann im Falle des Austrocknens zu deren Absterben führen. Nachteilige Auswirkungen auf die Gewässer, z.B. durch eine Übernutzung auf Grund von Wasserentnahmen, sind zu vermeiden (Sorgfaltspflicht). Gleichzeitig müssen auch Restwassermengen eingehalten werden. Wer ohne Bewilligung Wasser aus Gewässern entnimmt, macht sich strafbar.

Weiterführende Informationen

Umweltdepartement


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