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Kanton Schwyz: Richtplananpassung 2018

Gesamtverkehrsstrategie und Deponieplanung als neue Themen

(Stk) An seiner Sitzung vom 24. April 2019 hat der Regierungsrat die Richtplananpassung 2018 erlassen und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Der Verabschiedung durch den Regierungsrat ging ein umfassender Mitwirkungsprozess auf allen Stufen voraus.

Der aktuell rechtskräftige kantonale Richtplan wurde im Mai 2017 vom Bundesrat genehmigt. Mit der vorliegenden Richtplananpassung werden die Schwerpunktthemen Gesamtverkehrsstrategie sowie die Deponie- und Materialabbauplanung nachgeführt. Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, weitere Themen auf den aktuellen Stand zu bringen. Insbesondere werden die richtplanrelevanten Massnahmen der drei Agglomerationsprogramme, an denen der Kanton Schwyz beteiligt ist, in den kantonalen Richtplan aufgenommen.

Partizipativer Prozess
Die Arbeiten zur Anpassung des Richtplans erfolgten in einem breit abgestützten, partizipativen Prozess. Die Richtplananpassung 2018 ist sowohl im behördlichen wie im öffentlichen Mitwirkungsverfahren auf grosses Interesse gestossen. Dies zeigte sich einerseits in der stattlichen Anzahl von Rückmeldungen und andererseits bei den Inhalten der Anliegen, die eingegangen sind. Von der Möglichkeit zur Mitwirkung haben Gemeinden, Bezirke, Nachbarkantone, politische Parteien, Fachverbände, Vereine oder Private Gebrauch gemacht. Das Mitwirkungsverfahren hat damit seinen Zweck erfüllt.

Wichtige Anliegen berücksichtigt
Die Richtplananpassung 2018 wird grossmehrheitlich unterstützt. Dort wo es im Gesamtinteresse möglich war, wurde der Richtplan entsprechend der Eingaben angepasst und ergänzt. Mehrere Anträge betrafen Themen, die nicht Teil der vorliegenden Richtplananpassung 2018 sind, weshalb sie nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Anträge können jedoch in einem nächsten Verfahren wieder eingegeben werden.

Weiteres Vorgehen
Im nächsten Schritt wird die kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt und Verkehr (RUVKO) die Richtplananpassung vorberaten und dem Kantonsrat Bericht erstatten. Dieser nimmt davon Kenntnis. Anschliessend wird die Richtplananpassung dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Für die Behörden des Kantons Schwyz und die Schwyzer Gemeinden ist die Richtplananpassung 2018 mit dem Erlass durch den Regierungsrat verbindlich geworden. Mit der Genehmigung durch den Bundesrat erhält der Richtplan auch für den Bund sowie die Nachbarkantone behördliche Verbindlichkeit.

Die aktuellen Unterlagen sind zu finden unter: www.sz.ch/richtplan

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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