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Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes

Änderungen bei der Ausgestaltung der Mehrwertabgabe

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vorzubereiten. Mit der Revision werden die vom Bundesrat beanstandeten Bestimmungen bezüglich der Erhebung einer Mehrwertabgabe im PBG angepasst. Für den Regierungsrat hat dabei die Aufhebung des Einzonungsstopps oberste Priorität.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich einen Einzonungsstopp beschlossen. Er kam dabei zum Schluss, dass der Kanton Schwyz die bundesrechtlichen Anforderungen mit den per 1. Juli 2018 neu eingeführten Bestimmungen bezüglich der Mehrwertabgabe nicht bundesrechtskonform ausgestaltet habe. Der Einzonungsstopp für den Kanton Schwyz gilt seit dem 1. Mai 2019 bis zu jenem Zeitpunkt, an dem der Kanton Schwyz über ein Baugesetz verfügt, das mit dem übergeordneten Recht übereinstimmt.

Konkret beanstandete der Bundesrat, dass der Kanton Schwyz bei Einzonungen einen Freibetrag (Pauschalabzug) von 10 000 Franken auf der Mehrwertabgabe zulasse. Da gleichzeitig der Abgabesatz auf das bundesrechtliche Minimum von 20 Prozent festsetzt worden sei, resultiere nach Ansicht des Bundesrats ein Abgabesatz, der faktisch unter dem vom Bund vorgegebenen Mindestabgabesatz von 20 Prozent zu liegen komme. Weiter kritisierte der Bundesrat die Spezialregelung für die Fälligkeit der Mehrwertabgabe von Baurechten, da die Fälligkeit der Mehrwertabgabe im Bundesrecht abschliessend geregelt sei. Diese Spezialregelung sei deshalb mit dem Bundesrecht unvereinbar. Zudem erklärte der Bundesrat, dass die Bestimmung zur Befreiung von der Mehrwertabgabepflicht bei einer unmittelbar dem öffentlichen Interesse dienenden Nutzung zu offen formuliert sei. Nach Bundesrecht dürfen ausschliesslich Gemeinwesen von der Mehrwertabgabe befreit werden.

Der Regierungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 14. Mai 2019 beschlossen, die vom Bundesrat geforderten Gesetzesanpassungen unverzüglich an die Hand zu nehmen. Das Volkswirtschaftsdepartement wurde mit der konkreten Umsetzung beauftragt. Diese Teilrevision wird sich nur auf die bundesrechtskonforme Ausgestaltung der drei bemängelten Regelungen beschränken. Die kantonsrätliche Kommission für Raumplanung, Umwelt und Verkehr (RUVKO) wurde an ihrer Sitzung vom 15. Mai 2019 von Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, über das Vorgehen orientiert und wird diese Gesetzesrevision eng begleiten. Es wird angestrebt, die Vorlage an der Sitzung des Kantonsrats vom 23. Oktober 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Staatskanzlei
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