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Totalrevision des kantonalen Normalarbeitsvertrags für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer

Eröffnung des Anhörungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, den totalrevidierten Entwurf des kantonalen Normalarbeitsvertrags (NAV) für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer zur öffentlichen Anhörung gemäss Art. 359a Abs. 2 OR vorzulegen. Das Anhörungsverfahren läuft bis zum 5. Juli 2019.

Der heute in Kraft stehende Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer vom 5. August 1997 (kantonaler NAV, SRSZ 217.111) widerspiegelt die arbeitsrechtlichen Verhältnisse vor mehr als 20 Jahren. In der Zwischenzeit hat sich mit der zunehmenden Verbreitung der 24-Stunden-Betagtenbetreuung durch Pendelmigrantinnen vieles in diesem Bereich verändert. Insbesondere geben die Arbeitsbedingungen vor Ort, die Einhaltung von Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten sowie die Entschädigung für die Präsenzzeit vermehrt Anlass zu Diskussionen. Diese sensiblen Bereiche mit erhöhtem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmenden sind im heutigen kantonalen NAV ungenügend abgebildet. Dies führt in der Praxis zu teilweise prekären Arbeitsbedingungen. Weiter enthält der bestehende NAV noch Grundsätze zur Entlöhnung, obwohl die Mindestlöhne seit 2011 verbindlich im NAV Haushalt Bund vom 20. Oktober 2010 (SR 221.215.329.4) normiert sind.

Der Regierungsrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass der zurzeit geltende kantonale NAV die neu entstandenen Gegebenheiten des immer wichtiger werdenden Markts im Bereich der 24-Stunden-Betreuung nicht mehr angemessen und ausreichend berücksichtigt. Mit der vorliegenden Totalrevision des kantonalen NAV werden diese Regelungslücken unter Berücksichtigung des Modell-NAV des Bundes sowie der bisherigen Bestimmungen des NAV des Kantons Schwyz geschlossen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.


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