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Projekt für höhere Verkehrssicherheit in Merlischachen

Verschiedene Massnahmen von Merlischachen bis zum Gebiet Sumpf

(BD/i) Mit verschiedenen Massnahmen wird die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr von Merlischachen bis ins Gebiet Sumpf in Küssnacht verbessert. So wird eine kombinierte Rad- / Gehwegverbindung realisiert und der Fussgängerstreifen beim Schulhaus mit einer Fussgängerschutzinsel versehen. Das Projekt liegt öffentlich auf.

Verschiedentlich wurden in der jüngeren Vergangenheit Massnahmen für eine höhere Schulwegsicherheit rund um das Schulhaus Merlischachen gefordert. Adressaten dieser Forderungen waren der Kanton als Eigentümer der Kantonsstrasse und der Bezirk Küssnacht als Verantwortlicher für die Schulwegsicherheit.

Zusätzliche Fussgängerschutzinsel
Der Kanton Schwyz hat mit der Publikation im aktuellen Amtsblatt ein Projekt zur Verbesserung der Schulwegsicherheit aufgelegt, welches in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Küssnacht und unter Einbezug einer Lehrer- und Elternvertretung ausgearbeitet wurde. Kernpunkt des 9.8 Mio. Franken Projekts ist eine kombinierte Rad- / Gehwegverbindung von Merlischachen bis ins Gebiet Sumpf, welche von den Schülern in beide Richtungen benützt werden kann. Auf der bergseitigen Fahrbahn Richtung Merlischachen wird zusätzlich ein Radstreifen markiert. Die beiden Fussgängerstreifen im Zentrum von Merlischachen bleiben bestehen. Der Fussgängerstreifen beim Schulhaus wird zusätzlich mit einer Fussgängerschutzinsel aufgewertet. Weitere Massnahmen, wie punktuell optimierte Verkehrsführungen im Bereich von Seitenstrassen, die teilweise Neuanordnung von Parkplätzen und eine effektivere Strassenbeleuchtung, tragen zusätzlich zur Verkehrssicherheit bei.

Verzicht auf Tempo-30-Zone
Vorgängig hatte das kantonale Tiefbauamt bei einem unabhängigen Planungsbüro die aktuelle Verkehrssicherheit im Bereich des Schulhauses Merlischachen beurteilen lassen. Das Verkehrsgutachten kommt zum Schluss, dass bereits die heutige Fussgängerquerung eine gute Infrastrukturqualität aufweist. Auch aus der Unfallanalyse seien keine Defizite erkennbar. Mit der geplanten Fussgängerschutzinsel und einer Neusignalisation kann aber die Sicherheit weiter verbessert werden. Für die ebenfalls geforderte Einführung einer Tempo-30-Zone erkennt das Gutachten weder eine gesetzliche Grundlage noch eine sicherheitstechnische Notwendigkeit. Eine Temporeduktion wegen des Lärms ist gemäss Verkehrsgutachten zu abweichenden Geschwindigkeiten aus dem Lärmschutzprojekt unverhältnismässig und ebenfalls nicht erforderlich.

Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Bezirk
Nach der Projektgenehmigung des Projekts kann die Realisierung der geplanten Massnahmen in Merlischachen und bis ins Gebiet Sumpf, in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Küssnacht, in Angriff genommen werden. Die kombinierte Rad- / Gehwegverbindung liegt in der finanziellen Verantwortung des Bezirks, die übrigen Massnahmen sind Aufgabe des Kantons. Der Terminplan ist abhängig davon, ob und in welchem Umfang Rechtsmittel gegen das aufgelegte Projekt ergriffen werden. Bei optimalem Verlauf wird mit einem Baustart im 2021 gerechnet.

Baudepartement


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