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Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes: Änderungen bei der Ausgestaltung der Mehrwertabgabe

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, den Entwurf zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zur Vernehmlassung vorzulegen. Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage werden die vom Bundesrat beanstandeten Bestimmungen bezüglich der Erhebung einer Mehrwertabgabe im PBG bundesrechtskonform angepasst.

Diese Teilrevision ist notwendig geworden, da der Bundesrat – gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung – am 10. April 2019 entschieden hat, den Kanton Schwyz in den Anhang der Raumplanungsverordnung aufzunehmen. Damit besteht für den Kanton Schwyz seit 1. Mai 2019 ein Verbot zur Ausscheidung neuer Bauzonen, solange bis der Kanton den Gesetzgebungsauftrag bundesrechtskonform umgesetzt hat.

Mit der vorliegenden Teilrevision werden ausschliesslich diejenigen Punkte angepasst, die gemäss Beurteilung des Bundesamts für Raumentwicklung zur Sanktion des Bundesrates geführt haben bzw. noch führen könnten. Dabei wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass nur so viel wie nötig angepasst wird. Namentlich handelt es sich um den Wechsel von einem Freibetrag hin zur Einräumung einer einheitlichen Freigrenze von Fr. 30 000.-- für Ein-, Um- und Aufzonungen. Weiter wird die Spezialregelung für die Fälligkeit der Mehrwertabgabe bei Baurechten aufgehoben. Zudem ist im Gesetz klarzustellen, dass ausschliesslich Gemeinwesen von der Mehrwertabgabepflicht befreit sind.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. August 2019. Es ist vorgesehen, die Vorlage an der Sitzung des Kantonsrats vom 23. Oktober 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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