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Solide Finanzierung des Strassenbaus trotz Senkung der Motorfahrzeugsteuer

Kantonales Strassenbauprogramm 2020-2034

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das kantonale Strassenbauprogramm für die Periode 2020 – 2034 verabschiedet. Verschiedene Grossprojekte konnten neu in das Strassenbauprogramm aufgenommen werden. Trotz beschlossener Senkung der Motorfahrzeugsteuern um 25% bleibt der finanzielle Ausblick solide.

Das kantonale Strassenbauprogramm wird als rollende Planung alle zwei Jahre aktualisiert und legt die Strassenbauprojekte jeweils für eine Periode von 15 Jahren fest. Die Priorisierung der Investitionen in Neu- und Ausbauten ergibt sich dabei aus dem Nutzwert der Projekte.

Solide finanzielle Aussichten
Die Finanzierung des Strassenwesens ist auf kantonaler Ebene als Spezialfinanzierung ausgestaltet und wird im Wesentlichen aus der Motorfahrzeugsteuer gespeist. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und unter Einhaltung eines Selbstfinanzierungsgrads von 70% können im Durchschnitt pro Jahr rund 50 Mio. Franken in den Unterhalt oder in den Ausbau des rund 218 Kilometer umfassenden kantonseigenen Hauptstrassennetzes investiert werden. Das Strassenbauguthaben beträgt zurzeit gut 170 Mio. Franken. Es stehen damit genügend Mittel zur Verfügung, um die für die nächsten Jahre geplanten Projekte trotz Senkung der Motorfahrzeugsteuer finanzieren zu können.

Neue Grossprojekte im Strassenbauprogramm
Verschiedene Grossprojekte, deren Baubeginn innerhalb der Planungsperiode als realistisch erscheint, haben neu Aufnahme im Strassenbauprogramm gefunden: Abschnitt 2 der Südumfahrung Küssnacht, Fischchratten-Nasegg (Arth), Obernas-Rotschuo (Gersau), Grundstrasse (Schwyz), Weid-Brücke Hinterthal (Muotathal), Ruostel-Euthal (Einsiedeln), Löwenkreuzung (Pfäffikon), Testplanung Pfäffikon, Holeneich-Lägeten (Tuggen) und Tuggen Ost-Grynau (Tuggen). Weitere Grossprojekte sind bereits in der Realisierung oder in der Planung: Gibelhorn Muotathal (2. Etappe), Ausbau H8 (3. Altmatt – Biberbrugg), Zubringer Halten Schindellegi, Autobahnanschluss Wangen Ost, Halbanschluss Arth und die Verlegung des Autobahnanschlusses Wollerau.

Schwierige Planbarkeit
Die Terminplanung von Grossprojekten ist geprägt von vielen Unbekannten. Es bestehen zahlreiche verfahrensmässige Risiken, welche Verschiebungen des Baubeginns zur Folge haben können. Einsprachen gegen Projekte führen in der Regel zu Verzögerungen und oft zu Mehrkosten. Die Investitionsplanung des Tiefbauamtes war in den vergangenen Jahren deshalb häufig zu optimistisch. Langwierige und schwierige Einsprache- und Landerwerbsverhandlungen verhinderten, dass Projekte plangemäss umgesetzt werden konnten. Diesen äusseren Einflüssen trägt das Strassenbauprogramm mit der rollenden Planung Rechnung, indem alle zwei Jahre der aktuell gültige Planungsstand erhoben wird.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Strassenbauprogramm 2020-2034
 


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