Navigieren im Kanton Schwyz

Regierungsrat gibt Teilrevision des Mittelschulgesetzes in Vernehmlassung

Höhere Beiträge an private Mittelschulen aufgrund der Einführung von Informatik

(Stk/i) Im Juni 2018 hat die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschlossen, an allen schweizerischen Gymnasien Informatik neu als obligatorisches Fach einzuführen. Weil diese Einführung mit einer Erhöhung der Lektionendotation verbunden ist, ergeben sich Mehrkosten, die auch den privaten Mittelschulen im Kanton Schwyz mit Leistungsauftrag abgegolten werden sollen. Der Regierungsrat schlägt deshalb eine Anpassung des kantonalen Beitrags für Schwyzer Schülerinnen und Schüler an den privaten Mittelschulen vor und gibt diese in eine Vernehmlassung.

Im Frühjahr 2019 stimmte der Regierungsrat dem Antrag des Erziehungsrates zur Einführung des obligatorischen Fachs Informatik an den Gymnasien ab Schuljahr 2020/2021 zu, dies verbunden mit einer zusätzlichen Finanzierung von zwei Lektionen (bei gleichzeitiger Kompensation weiterer zwei Lektionen). Das Bildungsdepartement wurde somit beauftragt, eine entsprechende Änderung des Mittelschulgesetzes zu erarbeiten.

Die Teilrevision betrifft ausschliesslich die Änderung der Beitragsregelung der kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen. Einerseits soll der Beitrag erhöht werden, um die wegen der Einführung des obligatorischen Fachs Informatik am Gymnasium zusätzlich geforderten Lektionen bzw. den steigenden Personalaufwand für die Lehrpersonen zu berücksichtigen. Andererseits soll für künftige Anpassungen, welche ausschliesslich aufgrund einer Erhöhung oder einer Senkung von obligatorischen Lektionen erfolgen müssen, die Kompetenz für die Anpassung der Beiträge in diesen Fällen an den Regierungsrat delegiert werden.

Aufgrund der zwei zusätzlich zu entschädigenden Lektionen ergibt sich über die vierjährige Ausbildungsdauer ein durch den Kanton zu entschädigender Zusatzaufwand von Fr. 700.-- pro Schwyzer Schülerin und Schüler an den privaten Mittelschulen. Die jährlich durch den Kanton zu leistende Beitragspauschale soll daher um Fr. 175.-- von bisher Fr. 19 500.-- auf neu Fr. 19 675.-- erhöht werden. Die Einführung soll einlaufend ab dem Schuljahr 2020/2021 für diejenigen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten erfolgen, welche ab diesem Schuljahr in der ersten Gymnasialklasse im obligatorischen Fach Informatik unterrichtet werden. Ab diesem Zeitpunkt ergeben sich somit für den Kanton jährliche Mehrkosten von rund Fr. 80 000.-- bzw. über die gesamte Ausbildungsdauer von vier Jahren Fr. 320 000.--.

Der Regierungsrat hat das Bildungsdepartement ermächtigt, den Entwurf zur Teilrevision des Mittelschulgesetzes bis Ende November 2019 in eine Vernehmlassung zu geben. Im Januar 2020 soll schliesslich der bereinigte Bericht und Antrag an den Kantonsrat erfolgen. Die abschliessende Behandlung im Kantonsrat ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen.

Staatskanzlei
Information

Die ausführlichen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken