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Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Seit der Inkraftsetzung des Waldgesetzes im Jahre 1993 erfolgten auf Stufe Bund verschiedene Gesetzesanpassungen. Sie betrafen die Bereiche Schadorganismen, Klimawandel, Arbeitssicherheit und statische Waldgrenzen. Die Teilrevision des Kantonalen Waldgesetzes beinhaltet einerseits die Anpassungen an das Bundesrecht, anderseits schafft sie die Möglichkeit, bisherige staatliche Aufgaben künftig an geeignete Dritte zu delegieren.

Mitte April leitete der Regierungsrat das externe Mitberichtsverfahren ein. Dieses war Mitte Juli abgeschlossen. Zur Vorlage äusserten sich 36 Vernehmlasser. Die Stossrichtung der Teilrevision wird insgesamt begrüsst.

Die Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet die geplanten Auslagerungen von Holzanzeichnung sowie von Projektierung und Bauleitung an Dritte. Bei der Auslagerung der Holzanzeichnung in Wäldern mit Vorrangfunktion (Schutzwald, Biodiversität), wo öffentliche Beiträge fliessen, äussern verschiedene Vernehmlasser Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit von wirtschaftlichen und von öffentlichen Interessen. Differenzen bestehen auch bei der Frage, wer bei der Leistungserbringung unter den Begriff von «geeignete Dritte» fallen soll.

Die Förderung von Zusammenschlüssen von Waldeigentümern zu Körperschaften findet breite Zustimmung, ebenso die Zuständigkeitsregelungen betreffend die minimale Ausbildung für die gewerbsmässige Holzerei. Bei der Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen sind zwei Meinungen auszumachen. Verschiedene Vernehmlasser wünschen eine flächendeckende Festlegung der statischen Waldgrenzen, während andere auf die flächendeckende Festlegung verzichten wollen und ein differenziertes Vorgehen postulieren, wie es der Regierungsrat vorschlägt.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrats wird die Vorlage im September 2019 unter der Leitung von Kommissionspräsident René Baggenstos beraten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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