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Überarbeitete kantonale Geldspielgesetzgebung

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Die Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele hat zur Folge, dass der Regierungsrat gleich drei Vorlagen zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat. Er überweist dem Kantonsrat einerseits die beiden Konkordatsvorlagen Geldspielkonkordat (GSK) und interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) und andererseits die kantonale Vorlage zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EGzBGS).

In der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 hat sich der Souverän für das neue Bundesgesetz über Geldspiele ausgesprochen. Am 1. Januar 2019 trat dieses in Kraft, was auf kantonaler und interkantonaler Ebene rechtlichen Anpassungsbedarf auslöste.

Geldspielkonkordat (GSK) und interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)
An der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz vom Mai 2019 wurden basierend auf dem neuen Bundesgesetz das GSK und die IKV 2020 verabschiedet und zur Ratifizierung in den Kantonen freigegeben. Da es sich um interkantonale Vereinbarungen handelt, kann der Kantonsrat ausschliesslich über den Beitritt befinden. Der Regierungsrat begrüsst die strukturellen Anpassungen der beiden Vereinbarungen, sie waren basierend auf dem neuen Bundesrecht zwingend notwendig. Da dem Lotteriefonds des Kantons Schwyz durch die Mitgliedschaft bei Swisslos erhebliche Mittel zufliessen (jährlich rund 8 Mio. Franken) und die heutige Praxis mehrheitlich erhalten bleibt, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Annahme der beiden Konkordate.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EGzBGS)
Die dritte Vorlage an den Kantonsrat, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele, führt die beiden bisherigen kantonalen Erlasse «Gesetz über die Lotterien und Wetten» und das «Gesetz über die gewerbsmässige Verwendung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten» in einer Vorlage zusammen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden die beiden bisherigen Erlasse aufgehoben. Mit der Vorlage werden die bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich Verwendung der Reingewinne und Schutz vor den Gefahren von Geldspielen umgesetzt. Die auf Bundesebene neu eingeführte Trennung von Gross- und Kleinspielen wird ebenfalls auf kantonaler Ebene verankert sowie die neuen bundesrechtlichen Regelungen für Kleinspiele nachvollzogen.

Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens
Im Rahmen der Vernehmlassung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele gingen gesamthaft 29 Stellungnahmen ein. 19 Teilnehmer verzichteten auf eine Stellungnahme oder begrüssten die Vorlage vollständig. 10 Teilnehmer äusserten sich inhaltlich zur Vorlage. Niemand lehnte die Vorlage gänzlich ab. Weder die Einführung von Pokerturnieren noch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Möglichkeit, alle Gross- und Kleinspiele im Kanton zu erlauben, wurde kritisiert.

Änderungen aufgrund der Rückmeldungen aus dem Vernehmlassungsverfahren
Aufgrund der Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren entschied sich der Regierungsrat, den bisherigen Abgabesatz für Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass (Tombolas und Lottos) beizubehalten. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, für diese Art der Spiele ein paralleles Bewilligungs- oder Meldeverfahren einzuführen, je nach dem, ob Veranstalter einen professionellen Organisator oder Lottier beiziehen oder nicht. Ein Verein kann so künftig beispielsweise eine Kleinlotterie an einem Unterhaltungsanlass lediglich mit Meldung an die zuständige Behörde durchführen, wenn auf den Beizug eines professionellen Organisators oder Lottiers verzichtet wird. Die Bewilligungs- und Gebührenpflicht entfällt in diesem Fall für den Verein.

Die Vorlagen gehen nun an die vorberatende kantonsrätliche Rechts- und Justizkommission und werden voraussichtlich in der Dezembersession 2019 vom Kantonsrat beraten.

Staatskanzlei
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