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Geplante Optimierung des Autobahnzubringers Reichenburg

Im Rahmen einer Bereinigung der Zuständigkeiten zwischen Kanton und Bundesamt für Strassen ASTRA im Gebiet des Autobahnzubringers Reichenburg prüft das ASTRA eine Optimierung der Verkehrssituation.

Die Verzweigung Autobahnzubringer/Speerstrasse in Reichenburg galt als sogenannter Unfallschwerpunkt. Aus diesem Grund verfügte das ASTRA am 2. Juli 2019 ein Linksabbiegeverbot sowohl vom Autobahnzubringer in die Speerstrasse als auch von der Speerstrasse in den Autobahnzubringer.

Eine definitive Neugestaltung wird voraussichtlich erst bis 2025 realisiert werden können. Um bis dahin eine sichere Verkehrssituation auf dem untergeordneten Strassennetz gewährleisten zu können, prüft das ASTRA im Gebiet Autobahnzubringer/Speerstrasse die Umsetzung einer provisorischen Neugestaltung bis voraussichtlich im Frühjahr 2020. Dadurch könnten unter anderem die aktuell bestehenden Linksabbiegeverbote aufgehoben werden.

Kurzfristige Massnahmen
Die durch das ASTRA verfügten Linksabbiegeverbote bleiben bis zur Inbetriebnahme der provisorischen Neugestaltung bestehen. Auf dem Gemeindegebiet setzt das kantonale Baudepartement gemeinsam mit den betroffenen Strasseneigentümern flankierende Sofortmassnahmen um. Dies mit dem Ziel, eine Reduktion des erhöhten Verkehrsaufkommens durch das Dorf Reichenburg herbeizuführen sowie eine Entschärfung der Verkehrssituation auf dem Autobahnzubringer, unter anderem in Form gefährlicher Wendemanöver, zu erreichen. Darüber hinaus werden, in Absprache mit dem ASTRA, am Knoten im Gebiet Autobahnzubringer/Speerstrasse bauliche Massnahmen umgesetzt.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA, das kantonale Baudepartement und die Gemeinde Reichenburg sind überzeugt, mit diesem gemeinsamen Vorgehen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sowie die Interessen der Bevölkerung bestmöglich zu berücksichtigen.


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