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Seedamm, Hurden - Rapperswil, Ersatz Fahrzeug-Rückhaltesystem entlang der Bahnlinie

Massnahmen für die Verkehrssicherheit

(BD/i) Ab Sonntagabend, 20. Oktober 2019, wird für die nächsten fünf bis sechs Wochen auf dem Seedamm zwischen Hurden und Rapperswil entlang des Bahntrassees ein neues Fahrzeug-Rückhaltesystem (Leitschranken) montiert. Damit wird auf dem gesamten Streckenabschnitt ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau für die Bahn und für die Strasse geschaffen.

Heute stehen auf dem schmalen Streifen zwischen dem Trassee der Südostbahn und der Kantonsstrasse sehr heterogene Trennelemente: teilweise Geländer mit geringer Aufhaltewirkung für Strassenfahrzeuge, teilweise Leitschranken, welche nicht mehr den neusten Normen entsprechen. Die Tiefbauämter der Kantone Schwyz und St. Gallen haben deshalb ein gemeinsames Projekt lanciert. Auf der gesamten Länge von rund 1.2 km wird ein neues, richtlinienkonformes Fahrzeug-Rückhaltesystem (Leitschranken) aus Stahl mit zwei Kastenprofilen erstellt. Weil die Pfosten im bestehenden Gelände nicht korrekt befestigt werden können, werden auf gewissen Abschnitten Betonfundamente erstellt. Zwei Unternehmungen – ein Baumeister und ein Stahlbauer – werden die Bauwerke realisieren.

Arbeiten ausschliesslich in der Nacht

Weil der Verkehr sowohl auf der Strasse als auch auf dem Bahntrassee tagsüber zu dicht ist, werden die Bauarbeiten ausschliesslich in der Nacht ausgeführt, jeweils von 21.00 bis 06.00 Uhr von Sonntagabend bis Freitagmorgen, also während fünf Nächten pro Woche (ausgenommen Feiertag, 1. November 2019). Baubeginn ist Sonntagabend, 20. Oktober 2019, späteste Bauvollendung Freitagmorgen, 29. November 2019. Vom Baubeginn bis zum Fahrplanende werden die Züge durch Busse ersetzt, damit die Fahrleitung ausgeschaltet werden kann.

Verkehrsbehinderungen unumgänglich

Die Bauarbeiten müssen von der Strasse ausgeführt werden. Der Verkehr wird am Abend mit Verkehrskadetten, in der Nacht mit Lichtsignalen wechselseitig im Einbahnverkehr der Baustelle entlang geführt. Je nach Bauphase sind ein oder zwei Abschnitte von 150 bis 200 m Länge durch die Bauunternehmungen belegt.

Die Bauherrschaften und sämtliche am Bau Beteiligten sind bestrebt, die Arbeiten termingerecht und unter grösstmöglicher Rücksichtnahme aller Betroffenen durchzuführen. Das Baudepartement des Kantons Schwyz dankt allen Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und die rücksichtsvolle Fahrt im Arbeitsbereich.

Baudepartement


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