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Radonmessungen im Kanton Schwyz - erfreuliche Resultate

Radonmessungen in Schulen und Kindergärten durch das Amt für Umweltschutz im Winter 2018/2019

(AfU/i) Seit 1. Januar 2018 ist die revidierte Strahlenschutzverordnung in Kraft. Diese verlangt von den Kantonen, in Schulen und Kindergärten Messungen des natürlichen radioaktiven Gases Radon durchzuführen oder durchführen zu lassen. In Ergänzung einer bereits 2011/2012 durchgeführten Messkampagne hat das Amt für Umweltschutz im vergangenen Winterhalbjahr Messungen durchgeführt. Insgesamt sind die Resultate erfreulich und bestätigen, dass der Kanton Schwyz kein typisches Radongebiet ist. Dennoch sind einzelne Sanierungen notwendig.

Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Gas, das aus dem Erdreich durch undichte Stellen in Gebäude eindringen und sich in Wohn- und Aufenthaltsräumen ansammeln kann. Radon bzw. seine Zerfallsprodukte sind krebserregend und können Lungenkrebs fördern.

Angaben zu den Untersuchungsergebnissen
Das Amt für Umweltschutz hat als vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Radonmessstelle in den Wintermonaten 2018/2019 erneut Radonmessungen in Schulen und Kindergärten durchgeführt. Über einen Zeitraum von rund drei Monaten wurden in 65 Gebäuden mehr als 150 Messgeräte (Dosimeter) verlegt.

Bei sämtlichen Schulen und Kindergärten, welche zum Zeitpunkt der letzten Messkampagne 2011/2012 noch nicht untersucht wurden, wurden Messungen durchgeführt. Neu hinzu kamen zudem die Privatschulen. Weiter wurden auch diejenigen Gebäude nochmals nachgemessen, welche in der Messkampagne 2011/2012 Radonkonzentrationen über dem neu gültigen Referenzwert der revidierten Strahlenschutzverordnung von 300 Bq/m3 (ein Becquerel [Bq] entspricht einem radioaktiven Zerfall pro Sekunde) aufwiesen. Nicht erneut gemessen wurden Schulhäuser und Kindergärten, welche 2011/2012 unterhalb des neuen Referenzwertes lagen.

In weniger als 10% aller gemessenen Schulhäuser und Kindergärten liegen Überschreitungen des Referenzwerts vor. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Gebäude mit Jahrgang 1960 und älter. Neubauten sind in der Regel nicht von der Radonproblematik betroffen, wenn sie nach Stand der Technik gebaut wurden. Von den Gebäuden mit gemessener Überschreitung des Referenzwerts müssen lediglich circa 3% innert drei Jahren und 39% innert zehn Jahren saniert werden. 30 Jahre Zeit haben 13% der Gebäudeeigentümer. 45% der Räume müssen nicht saniert werden, da die Aufenthaltsdauer darin sehr kurz ist.

Die Messungen haben wiederum gezeigt, dass der Kanton Schwyz kein spezielles Radongebiet ist. Die erhöhten Radongehalte verteilen sich zudem über den gesamten Kanton.

Hintergrundinformation Radon
Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Gas, das aus dem Erdreich durch undichte Stellen in Gebäude eindringen und sich in Wohn- und Aufenthaltsräumen ansammeln kann. Die Hintergrundbelastung im Freien beträgt in der Schweiz rund 10 Bq/m3. In Innenräumen liegt der schweizweite Durchschnitt bei 78 Bq/m3 (BAG). Radon bzw. seine Zerfallsprodukte sind krebserregend und können Lungenkrebs fördern. Rund 40% der Strahlenbelastung der Schweizer Bevölkerung wird durch Radon verursacht. Die Zerfallsprodukte von Radon können Lungenkrebs fördern, vor allem bei Vorbelastung durch Rauchen.

Rechtliche Grundlagen
Gemäss der aktuell gültigen Strahlenschutzverordnung (StSV) gilt für die Radongas-Konzentrationen in Wohn- und Aufenthaltsräumen ein Referenzwert von 300 Bq/m3 (Becquerel pro Kubikmeter). Dieser Wert gilt nur für Räume mit längeren Aufenthaltszeiten (mehrere Stunden pro Tag bzw. mehr als 15 Stunden pro Woche). Für unbewohnte Räume wie z.B. Kellerräume existieren keine gesetzlichen Werte. Bei Referenzwertüberschreitungen muss der Gebäudeeigentümer innerhalb von 3, 10 oder 30 Jahren eine Radonsanierung umgesetzt haben, die den Wert unter den Referenzwert von 300 Bq/m3 bringt.

Massnahmen
Erhöhte Radongehalte können schon mit sehr einfachen Massnahmen effektiv reduziert werden. So führt beispielsweise das konsequente Lüften zu einem deutlichen Rückgang der Radonkonzentrationen. In schwierigen Fällen können bauliche Massnahmen notwendig werden, die entweder das Eindringen von Radongas in das Gebäude verhindern oder effektiv eingedrungenes Gas schnell wieder aus dem Gebäude befördern (Lüftung).

Umweltdepartement


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