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Totalrevision der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV)

Zugang zu allen kantonalen Universitäten bleibt bestehen

(Stk/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (IUV) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die totalrevidierte IUV löst die bisherige IUV aus dem Jahr 1997 ab. Die Grundfunktion, nämlich der gleichberechtigte Zugang zu allen kantonalen Universitäten und die Beitragszahlung der Herkunftskantone an die Universitätskantone, bleibt bestehen. Wichtige Neuerungen sind die Aufhebung der Wanderungsrabatte und die Einführung eines kostenbasierten Berechnungssystems für die IUV-Tarife.

Mit Beschluss vom 27. Juni 2019 hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) eine Totalrevision der bisherigen Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) vom 20. Februar 1997 vorgenommen. Auch die neue IUV garantiert den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen kantonalen Universitäten. Im Gegenzug leisten die Herkunftskantone für ihre Studierenden, welche eine ausserkantonale Universität besuchen, festgelegte Beiträge an die entsprechenden Universitätskantone (pro Studierende/r pro Jahr, je nach Fachbereich).

Neu kostenbasiertes Berechnungssystem für die IUV-Tarife
Die bisherigen politisch ausgehandelten und fix festgehaltenen drei IUV-Tarife betrugen rund Fr. 11'000.-- (Geistes- und Sozialwissenschaften), Fr. 26'000.-- (Natur- und technische Wissenschaften, 1. und 2. Jahr Medizin) und Fr. 51'000.-- (Medizin ab 3. Jahr). Wie bisher wird es auch künftig drei Kostengruppen bzw. drei unterschiedliche IUV-Tarife geben. Neu werden die IUV-Tarife aber auf den effektiven Ausbildungskosten basieren. In der neuen IUV ist das System für die Berechnung der Beiträge definiert, nicht jedoch die Tarife selber. Aktuelle Berechnungen in Bezug auf den Kanton Schwyz haben gezeigt, dass der Kanton mit der neuen IUV weniger an die Universitätskantone zahlen muss als bisher, da alle drei Tarife nach dem neuen System leicht tiefer liegen.

Für die Tarifberechnung werden von den durchschnittlichen Betriebskosten (nicht Vollkosten) 15% der Forschungskosten, die Bundesbeiträge, eine Studiengebühren-Pauschale und ein Standortabzug von 15% abgezogen. Im Gegenzug werden die bisherigen Wanderungsrabatte aufgehoben, die bisher gewissen Kantonen für den Verlust der Abwanderung von Studierenden nach dem Studium gewährt wurden. Die Infrastrukturkosten übernehmen die Uni-Kantone. Mit dem neuen System zahlen die Herkunftskantone für ihre Kantonsangehörigen rund drei Viertel der Ausbildungskosten. Die Höhe der drei Tarife und die Dauer ihrer Gültigkeit beschliesst die neue Konferenz der Vereinbarungskantone.

Nächste Schritte
Es obliegt jedem Kanton, über den Beitritt zur neuen IUV zu entscheiden. Die Vereinbarung wird in Kraft gesetzt, wenn 18 Kantone beigetreten sind. Es ist vorgesehen, dass der Beitritt zur revidierten IUV im März 2020 im Schwyzer Kantonsrat behandelt wird.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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