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Höhere Beiträge an die privaten Mittelschulen für das neue Fach Informatik

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat hat den Bericht und die Vorlage zur Teilrevision des Mittelschulgesetzes zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Änderung betrifft ausschliesslich eine Anpassung der kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen, um den finanziellen Zusatzaufwand bei der Einführung des Fachs Informatik abzudecken.

Im Frühjahr 2019 stimmte der Regierungsrat dem Antrag des Erziehungsrates zur Einführung des obligatorischen Fachs Informatik an den Gymnasien ab Schuljahr 2020/2021 zu, dies verbunden mit einer zusätzlichen Finanzierung von zwei Lektionen (bei gleichzeitiger Kompensation weiterer zwei Lektionen).

Aufgrund der zwei zusätzlich zu entschädigenden Lektionen ergibt sich über die vierjährige Ausbildungsdauer ein durch den Kanton zu entschädigender Zusatzaufwand von Fr. 700.-- pro Schwyzer Schülerin und Schüler an den privaten Mittelschulen. Die jährlich durch den Kanton zu leistende Beitragspauschale soll daher um Fr. 175.--, von bisher Fr. 19 500.-- auf neu Fr. 19 675.--, erhöht werden. Die Einführung soll einlaufend ab dem Schuljahr 2020/2021 für diejenigen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten erfolgen, welche ab diesem Schuljahr in der ersten Gymnasialklasse im obligatorischen Fach Informatik unterrichtet werden. Ab diesem Zeitpunkt ergeben sich somit für den Kanton jährliche Mehrkosten von rund Fr. 80 000.-- bzw. über die gesamte Ausbildungsdauer von vier Jahren Fr. 320 000.--.

Vernehmlassungsergebnisse
Die Vernehmlassung ergab eine mehrheitliche Zustimmung zur Erhöhung der Beiträge infolge der zusätzlichen Finanzierung des Informatikunterrichts. Die ursprünglich vom Regierungsrat beantragte Kompetenzverschiebung vom Kantonsrat zum Regierungsrat in Fällen, welche ausschliesslich aufgrund einer Erhöhung oder einer Senkung von obligatorischen Lektionen erfolgen müssen, wurde grossmehrheitlich abgelehnt und es wurde auf die noch nicht beantwortete Motion 16/19 verwiesen, welche eine grundsätzliche Änderung im Beitragssystem fordert. Der Regierungsrat verzichtete daher auf diesen Antrag, so dass die Änderung ausschliesslich wegen der Einführung des Faches Informatik erfolgen muss. Die Vorlage wird voraussichtlich im April 2020 im Kantonsrat behandelt, so dass die Änderung zeitgerecht auf das Schuljahr 2020/2021 in Kraft gesetzt werden kann. 

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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