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Verwaltungsgericht weist Beschwerden gegen Nutzungsplan für Zubringer Halten ab

Wegweisender Entscheid für die Realisierung des Autobahnanschlusses Schindellegi

(BD/i) Das Verwaltungsgericht hat verschiedene Beschwerden gegen den kantonalen Nutzungsplan «Zubringer Halten, Freienbach», abgelehnt. Das Gericht schützt das vom Baudepartement gewählte Vorgehen, zuerst den Nutzungsplan öffentlich aufzulegen und die konkreten Umweltanforderungen anschliessend im Projektgenehmigungsverfahren zu prüfen. Auch die Koordination mit dem Bund und mit der Gemeinde als weitere involvierte Stellen sei gewährleistet.

Der bestehende Halbanschluss Halten an die Autobahn A3 in Schindellegi soll zu einem Vollanschluss ausgebaut werden, um insbesondere die Verkehrssituation in der Gemeinde Freienbach zu entschärfen. Teil des Vollanschlusses ist eine neue, 1.3 Kilometer lange Zubringerstrasse von der Wilenstrasse zum Autobahnanschluss. Gegen den dafür öffentlich aufgelegten kantonalen Nutzungsplan wurden verschiedene Beschwerden eingereicht, die der Regierungsrat erstinstanzlich abgewiesen hatte.

Kantonale Nutzungsplanung ist rechtskonform

Das Verwaltungsgericht hat in einem kürzlich ergangenen Urteil den regierungsrätlichen Entscheid gestützt und sämtliche Beschwerden abgewiesen. Das Verwaltungsgericht beurteilt insbesondere das Vorgehen des Baudepartementes als rechtskonform, die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung und die Rodungsbewilligung erst im Projektgenehmigungsverfahren durchzuführen und nicht bereits in der Nutzungsplanung, wie von den Beschwerdeführern verlangt. Die Nutzungsplanung diene dazu, die Linienführung festzulegen und den Landbedarf sicherzustellen. Die Gesamtwirkung des Vorhabens werde dagegen erst bei Vorliegen des konkreten Projekts im Rahmen des Projektbewilligungsverfahrens geprüft. Zudem sei bereits zusammen mit der Nutzungsplanung ein 60 Seiten umfassender Bericht aufgelegt worden, der eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der umweltschutzrechtlichen Gesichtspunkte vornehme.

Projektkoordination sichergestellt

Die Beschwerdeführer monierten zudem, dass die Koordination zwischen dem Bundesamt für Strassen als Bauherrin des Autobahnanschlusses, dem Kanton als Verantwortlicher für die Zubringerstrasse und der Gemeinde Freienbach, die für die flankierenden Massnahmen zuständig ist, ungenügend sei. Auch diesen Vorhalt erachtet das Verwaltungsgericht als unbegründet. Die Koordination sei im bisherigen Planungsverfahren gewährleistet gewesen und könne auch in der Zukunft im Baubewilligungsverfahren koordiniert werden.

Weiteres Vorgehen in Absprache mit der Gemeinde

In der Gemeinde Freienbach ist eine Pluralinitiative zur Linienführung des Autobahnzubringers hängig. Sobald der Verwaltungsgerichtsentscheid rechtskräftig ist, wird das Baudepartement zusammen mit der Gemeinde prüfen, wie das Projekt des Vollanschlusses Halten vorangetrieben werden kann.

Wegweisend auch für andere Projekte

Das Verwaltungsgericht hat die kantonale Nutzungsplanung für den Zubringer zum Autobahnanschluss Halten in Schindellegi als rechtskonform beurteilt. Dieses Urteil hat wegweisenden Charakter auch für weitere Projekte. Dasselbe Vorgehen wurde aktuell beim geplanten Vollanschluss der Steinerstrasse an die kantonale Hauptstrasse H8 in Seewen gewählt. Nach erfolgter Nutzungsplanung werden die konkreten Auswirkungen und die flankierenden Massnahmen im Projektgenehmigungsverfahren geprüft und bewilligt.

Baudepartement


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