Navigieren im Kanton Schwyz

Regionale Entwässerungsplanung Obere March

Koordination neu durch den Bezirk March

(UD/i) Die Landschaft der Oberen March birgt spezielle Herausforderungen im Umgang mit Wasser. Seltene Hochwasser der Dorfbäche bedrohen Siedlungsgebiete. Wassergesättigte Böden führen zu Problemen in der Landwirtschaft. Zudem können Vernetzungskorridore für Natur- und Landschaft eine willkommene Aufwertung schaffen.

Der Regierungsrat erliess vor rund sieben Jahren den Regionalen Entwässerungsplan Obere March (REP OM) zur Koordination zwischen Kanton, Bezirk, Gemeinden, Landeigentümern, Bewirtschaftern und Fachspezialisten. Diese Koordinationsfunktion für die weitere Umsetzung wechselte nun vom Kanton zum Bezirk March.

Ein Gemeinschaftswerk
Der REP OM ist ein Hochwasser- und Gewässerschutzprojekt der linksseitigen Linthebene und wurde 2007/2008 vom Regierungsrat in Auftrag gegeben. In einem gemeinsamen Prozess mit Bewirtschaftern, Landeigentümern, Fachspezialisten und Behörden entstand 2013 ein Planungsinstrument mit verschiedenen Massnahmen zur Verhinderung von Schäden durch Hochwasser und zur ökologischen Aufwertung der Fliessgewässer. Für die Umsetzung der gemeindeübergreifenden Massnahmen wurde eine Koordinationsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinden Tuggen, Schübelbach, Reichenburg und Benken sowie dem Bezirk March, der Linthebene Melioration, der Genossame Tuggen, dem Linthwerk und dem kantonalen Umweltdepartement zusammengestellt. Gleichzeitig wurden hydraulische und hydrologische Grundlagen erarbeitet sowie Informationen zu den Bodeneigenschaften durch externe Ingenieurbüros aktualisiert.

Neue Verantwortlichkeiten
Die Mehrheit der formellen Massnahmen wurden umgesetzt. Von den verbleibenden Massnahmen zählen zu den grössten Herausforderungen die drei Teilprojekte «Hochwasserschutz Schübelbach», «Revitalisierung Tuggenerkanal» und «Revitalisierung Wildbachkanal». Das Teilprojekt «Hochwasserschutz Schübelbach» wird derzeit von der Gemeinde Schübelbach zusammen mit dem Bezirk bearbeitet. Die beiden Revitalisierungen, womit generell Renaturierungen von Gewässern gemeint sind, wurden noch nicht gestartet. Ende 2019 wurde die Gesamtleitung und damit die Führung der Koordinationsgruppe vom Umweltdepartement an den Bezirk March übergeben. Gemäss revidiertem kantonalem Wasserrechtsgesetz behalten die Bezirke die Hoheit über die Fliessgewässer. Sie sind damit verantwortlich für Revitalisierungen von verbauten oder korrigierten fliessenden Gewässern sowie für die Umsetzung der Massnahmen zur Sanierung des Geschiebehaushalts.

Umweltdepartement


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken