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Konzessionserneuerung Etzelwerk: Einigung in den Verhandlungen erzielt

Damit rückt der Start des offiziellen Konzessionsverfahrens näher. An den Umweltmassnahmen wird weiterhin gearbeitet.

(UD/i) Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur neuen Etzelwerk-Konzession ist erreicht: Die Konzessionsgeber und die SBB haben sich auf ein Gesamtpaket an Nutzungsrechten und Gegenleistungen geeinigt, das ins offizielle Konzessionsgesuch der SBB einfliessen wird. Wichtige Punkte darin sind der Erhalt des Willerzeller Viadukts und die Erhöhung der Vorzugsenergie für die Kantone und Bezirke. Als nächster Schritt müssen die erforderlichen Umweltmassnahmen definitiv geklärt werden. Gemäss heutiger Planung dürfte die SBB ihr Gesuch im kommenden Sommer einreichen und die öffentliche Auflage spätestens im Frühling 2021 stattfinden. Anschliessend werden die fünf Konzessionsgeber über die Konzessionserteilung entscheiden.

Seit mehr als sechs Jahren laufen die Gespräche zur neuen Konzession des Wasserkraftwerks Etzelwerk. In mehr als einem Dutzend Verhandlungsrunden wurden öffentliche Interessen und Anliegen aller Verhandlungspartner bewertet und gegeneinander abgewogen. Nun haben sich die Konzessionsgeber (Kantone Schwyz, Zürich, Zug sowie die Bezirke Einsiedeln und Höfe) und die SBB als Konzessionsnehmerin darauf geeinigt, welche öffentlichen Anliegen ins Konzessionsgesuch einfliessen sollen (Details siehe Kasten). Eine wichtige Voraussetzung, um das offizielle Konzessionsverfahren zu starten, ist damit erfüllt.

«Die Verhandlungen waren ein Kraftakt, doch nun haben wir es geschafft, ein Gesamtpaket zu erarbeiten, das die öffentlichen Interessen berücksichtigt, den Konzedenten über die nächsten Jahrzehnte zuverlässig Einnahmen bringt und die wirtschaftliche Produktion von nachhaltigem Bahnstrom ermöglicht», sagt der Schwyzer Regierungsrat René Bünter, der Mitte 2016 seitens der Konzessionsgeber die Verhandlungsführung übernommen hatte. Auch Simon Ryser, Gesamtprojektleiter SBB, zeigt sich erleichtert über die Einigung in den Verhandlungen: «Das Wasserkraftwerk Etzelwerk produziert jährlich rund 10% des Schweizer Bahnstroms. Wir sind froh, dass wir eine solide Lösung gefunden haben, von der alle profitieren. Damit sind wir in der Konzessionserneuerung einen wichtigen Schritt weiter.»

Umweltmassnahmen noch in Bearbeitung
Weitere zentrale Bestandteile des Konzessionsgesuchs, wie der Umweltbereich mit den Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen oder der Restwassermenge in der Sihl, sind noch in Bearbeitung. Die SBB wird sie in ihrem Umweltverträglichkeitsbericht festhalten. Erst wenn auch diese Komponenten fertiggestellt sind, kann die SBB ihr Gesuch einreichen. Anschliessend können die Konzessionsgeber das formelle Konzessionsverfahren starten.

Schritte im formellen Konzessionsverfahren
Das Konzessionsverfahren umfasst unter anderem die öffentliche Auflage des Konzessionsgesuchs, mögliche Einspracheverfahren, Regierungsratsentscheide in den drei Kantonen sowie Bezirksratsentscheide in Einsiedeln und Höfe. Zum Schluss kommt es zu einer Volksabstimmung in beiden Schwyzer Bezirken. Ziel ist, dass das Verfahren bis Ende 2022 abgeschlossen ist (vorbehalten sind Zeitverzögerungen durch allfällige Rechtsverfahren).

Anpassung des Wasserrechtsgesetzes auf Bundesebene
Das Bundesparlament hat Ende Dezember 2019 die parlamentarische Initiative Rösti angenommen. Diese Anpassung des Wasserrechtsgesetzes definiert den Referenzzustand, der bei der Konzessionserneuerung von bestehenden Wasserkraftwerken massgebend ist, neu so, dass geringere Umwelt- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Die Gesetzesanpassung untersteht dem fakultativen Referendum. Deshalb sind die Auswirkungen auf die Konzessionserneuerung des Etzelwerks heute noch nicht bekannt. Um die Gesuchseinreichung trotzdem voranzutreiben, wird die SBB im Umweltverträglichkeitsbericht zwei Varianten für die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erarbeiten.

 

Die zentralen Punkte der Etzelwerk-Konzession

Sollte das zwischen Konzessionsgebern und SBB verhandelte Gesamtpaket an Nutzungsrechten und Gegenleistungen den gesamten Genehmigungsprozess ohne wesentliche Änderungen durchlaufen, würde die Konzession folgende zentrale Regelungen enthalten:

Infrastruktur: SBB saniert Willerzeller Viadukt
Die SBB bleibt Eigentümerin des Willerzeller Viadukts. Sie saniert ihn auf eigene Kosten (rund CHF 22 Mio.) und verbreitert die Fahrbahn in einem dritten Sanierungsschritt (ca. 2038) auf 5,4 Meter. Die SBB leistet weiterhin einen jährlichen Beitrag für den Strassenunterhalt an den Bezirk Einsiedeln und bleibt für den Unterhalt des Sees zuständig. Sechs Brücken gehen unentgeltlich ins Eigentum des Kantons Schwyz über, darunter der Steinbachviadukt als Hauptverkehrsverbindung über den Sihlsee. Einige Bachgrundstücke werden Eigentum des Bezirks Einsiedeln. Den Seeanschluss für Euthal sichert die SBB durch zwei Zufahrtsrinnen. Der Bezirk Einsiedeln erhält ausserdem das Recht, bei Bedarf am Fusse der Staumauer ein Dotierwasserkraftwerk zu bauen und für die Stromproduktion zu nutzen.

Wasserzins und einmalige Gebühren
Die SBB bezahlt den Konzessionsgebern für die Nutzung der Wasserkraft der Sihl Wasserzinsen und verschiedene einmalige Gebühren. Die Wasserzinsen werden unter den Konzessionsgebern künftig, wie im Wasserrechtsgesetz vorgesehen, entsprechend dem Gefälle der Sihl je Hoheitsgebiet aufgeteilt: Kanton SZ / Bezirk Einsiedeln / Bezirk Höfe: 37,2 %, Kanton ZH: 47,1 %, Kanton ZG: 15,7 %. Dem Kanton Schwyz bezahlt die SBB zudem eine Pumpabgabe für Wasser, welches sie aus dem Zürichsee in den Sihlsee pumpt, dort speichert und danach zur Stromproduktion nutzt.

Partizipation am Strommarkt dank Vorzugenergie
Energiepolitisch von grosser Bedeutung ist die Erhöhung der Vorzugenergie: So erhalten die Konzessionsgeber von der SBB mehr Haushaltsstrom zu Vorzugskonditionen: 1% der erzeugten Jahresproduktion von durchschnittlich 260 GWh als Gratisenergie (Kanton SZ / Bezirk Einsiedeln / Bezirk Höfe: 68,5 %, Kanton ZH: 23,6 %, Kanton ZG: 7,9 %). Dies entspricht dem Jahresstromverbrauch von rund 580 durchschnittlichen Schweizer Haushalten. 15 % der erzeugten Jahresproduktion können zudem zum Selbstkostenpreis bezogen werden. Die Kantone Zürich und Zug überlassen ihre Anteile, zugunsten von höheren Anteilen an der einmaligen Konzessionsgebühr, dem Kanton Schwyz bzw. den Bezirken Einsiedeln und Höfe. Mit dem Bezug von Vorzugenergie eröffnen sich die Konzessionsgeber die Chance, über die kommenden Jahrzehnte am Strommarkt zu partizipieren und bei steigenden Strompreisen mit dem Weiterverkauf Gewinne zu erzielen.

Umweltdepartement

Dokumentation:

 

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