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Stichtag zur Einschulung soll vorverlegt werden

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat hat den Bericht und die Vorlage zur Erhöhung des Einschulungsalters in Kindergarten und Primarschule zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die Änderung sieht vor, den Stichtag von bisher Ende Juli auf Ende Mai vorzuverlegen und innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten den Erziehungsberechtigten unbürokratisch mehr Flexibilität zu bieten.  

Gemäss aktueller Regelung im Volksschulgesetz erfolgt der Schuleintritt in den einjährigen, obligatorischen Kindergarten für Kinder, die bis und mit 31. Juli das fünfte Altersjahr vollenden. Eine frühere Aufnahme ist nicht möglich, eine Rückstellung bedarf eines Gesuchs der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung, wobei der abschliessende Entscheid beim Schulrat liegt.

Aufgrund der im November 2018 erheblich erklärten Motion M 6/18, «Erhöhung des Einschulungsalters für den Kindergarten und die Primarschule», führte das Bildungsdepartement im Auftrag des Regierungsrates eine Vernehmlassung über zwei mögliche Varianten einer Gesetzesänderung durch. Bei der einen Variante sollte der bisherige Stichtag belassen werden, jedoch die Möglichkeit zur stärkeren Flexibilisierung geschaffen werden (Eintritt auch für zwei Monate jüngere Kinder ermöglichen, bzw. erleichterte Rückstellung für Kinder, die zwischen 31. Mai und 31. Juli Geburtstag haben). Bei der zweiten Variante erfolgt eine Vorverlegung des Stichtags auf den 31. Mai mit der Flexibilität, dass Kinder, die bis zum 31. Juli das fünfte Altersjahr vollenden, eingeschult werden können, bzw. dass Kinder, die zwischen dem 31. März und 31. Mai das fünfte Altersjahr vollenden, von den Erziehungsberechtigten mittels einfacher Mitteilung an den Schulrat um ein Jahr zurückgestellt werden können.

Vernehmlassungsergebnisse und Umsetzung
Die Vernehmlassung ergab eine grundsätzliche Zustimmung zur angestrebten Flexibilisierung des Stichtages. Diejenige Variante mit der Vorverlegung des Stichtags auf den 31. Mai wurde deutlich bevorzugt. In einer zusätzlich eingebrachten Alternativvariante wurde eine Vorverlegung des Stichtags gar auf Ende März vorgeschlagen, wobei Kinder, die bis zum 31. Mai fünfjährig werden, für den Schuleintritt berechtigt wären. Kinder, die zwischen dem 28. Februar und dem 31. März fünfjährig werden, könnten demnach von den Erziehungsberechtigten um ein Jahr zurückgestellt werden.

Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses schlägt der Regierungsrat die Umsetzung der zweiten Variante und damit die Vorverschiebung des Stichtages auf den 31. Mai vor. Die Flexibilität betrifft damit Kinder, die zwischen dem 31. März und dem 31. Juli das fünfte Altersjahr vollenden. Damit bietet diese Variante zeitlich auch mehr Spielraum, als die in der Vernehmlassung eingebrachte Alternativvariante (Flexibilität von vier Monaten gegenüber lediglich deren drei). Dem Anliegen der Motionäre kann nach Dafürhalten des Regierungsrates somit am besten entsprochen werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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