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Einzonungsstopp im Kanton Schwyz wird aufgehoben

Inkraftsetzung Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes: Änderungen bei der Ausgestaltung der Mehrwertabgabe

(Stk/i) Seit dem 1. Mai 2019 gilt im Kanton Schwyz ein Einzonungsstopp, weil die bisherige Mehrwertabgaberegelung die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllte. Mittlerweile hat der Kanton Schwyz die Bestimmungen im Planungs- und Baugesetz angepasst. Der Regierungsrat hat beschlossen, die revierten Bestimmungen auf den 1. März 2020 in Kraft zu setzen. Nun hat der Bundesrat beschlossen, den Einzonungstopp für den Kanton Schwyz aufzuheben.

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 10. April 2019 entschieden, dass der Kanton Schwyz die bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich des Mehrwertabgaberechts nicht vollständig erfüllt hat. Als Folge davon besteht für den Kanton Schwyz seit 1. Mai 2019 ein Verbot zur Ausscheidung neuer Bauzonen („Einzonungsstopp“), solange bis der Kanton den Gesetzgebungsauftrag bundesrechtskonform umgesetzt hat.

Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 eine Änderung des mit 83 zu 15 Stimmen angenommen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Der Regierungsrat hat beschlossen, diese Änderungen des Planungs- und Baugesetzes auf den 1. März 2020 in Kraft zu setzen. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Ausscheidung neuer Bauzonen im Kanton Schwyz wieder zulässig ist, sobald die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes vom 23. Oktober 2019 am 1. März 2020 in Kraft getreten sind.

Damit wird es im Kanton Schwyz ab dem 1. März 2020 wieder möglich sein, neue Bauzonen ausscheiden zu können.

Staatskanzlei
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