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Coronavirus hat Auswirkungen auf Veranstaltungen

Bundesrat verbietet Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen

(Di/i) Der Bundesrat hat heute Freitag, 28. Februar 2020, an einer ausserordentlichen Sitzung die Situation bezüglich Coronavirus neu als «besondere Lage» eingestuft. Damit verbunden ist ein Verbot von allen privaten und öffentlichen Grossveranstaltungen in der Schweiz mit mehr als 1000 teilnehmenden Personen. Dieses Verbot tritt ab sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020.

Bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, liegt die Risikoabschätzung in der Kompetenz der Kantone. Der kantonale Sonderstab Coronavirus hat in einer ersten allgemeinen Risikoabwägung entschieden, dass im Kanton Schwyz Anlässe mit weniger als 1000 Personen bis auf weiteres durchgeführt werden können.

Der Sonderstab appelliert gleichzeitig an die Veranstalter und an die teilnehmenden Personen, die Eigenverantwortung wahrzunehmen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der Hygieneempfehlungen und Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Personen, die Grippesymptome aufweisen, wird zudem dringend von der Teilnahme an Anlässen abgeraten. Damit schützen sie sich selber und andere Personen.

Das Bundesamt für Gesundheit stellt umfangreiches Informationsmaterial zu Präventionsmassnahmen und richtigem Verhalten bei Verdachtsfällen zur Verfügung.

Informationen zum Coronavirus:

Der Sonderstab Coronavirus und die weiteren involvierten Behörden werden die Lage weiterhin aufmerksam verfolgen und laufend auf neue Entwicklungen und Anweisungen des BAG reagieren.

Departement des Innern
 


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