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Kantonales Meldeverfahren für die Durchführung von Veranstaltungen

Vollzug der Bundesvorschriften im Kampf gegen das Coronavirus

(Di/i) Der Bundesrat hat am Freitag, 28. Februar 2020, alle privaten und öffentlichen Grossveranstaltungen in der Schweiz mit mehr als 1000 teilnehmenden Personen verboten. Das Verbot gilt bis mindestens 15. März 2020. Die Bewilligung von Anlässen mit weniger als 1000 Personen hat der Bundesrat an die Kantone delegiert. Der Kanton Schwyz hat Kriterien erarbeitet, die für Anlässe in dieser Grössenordnung ab sofort gelten.

Der Sonderstab Coronavirus, dem auch Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin des Departements des Innern, und Regierungsrat André Rüegsegger, Vorsteher des Sicherheitsdepartements, angehören, hat Kriterien erarbeitet, welche die Bundesvorgaben zur Bewilligung von Anlässen umsetzen und die grösstmögliche Sicherheit der Bevölkerung zum Ziel haben.

Veranstaltungen mit weniger als 150 Personen (inkl. Personal, Sicherheit, Technik, Catering, Künstler etc.) können ohne Bewilligung durchgeführt werden.

Kriterien für Anlässe über 150 Personen

Für private und öffentliche Anlässe, die im Kanton Schwyz durchgeführt werden, gelten ab sofort und bis auf Widerruf die folgenden Bedingungen:

  • Für Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 150 und 999 Personen ist zwingend ein Gesuchsformular einzureichen. Das Gesuchsformular ist zu finden unter: www.sz.ch/coronavirus
  • Die Veranstalter von genehmigungspflichtigen Anlässen haben folgende Auflagen zu erfüllen:
    • Aktive Information der Teilnehmenden über Hygienemassnahmen und Verhaltensregeln,
    • Benutzung der offiziellen Informationsmaterialien des Bundes,
    • Information der Teilnehmenden, dass kranke Personen und Personen, welche Symptome des Coronavirus aufweisen, nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen,
    • Information der Teilnehmenden, dass Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage ein gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) betroffenes Gebiet bereist haben, nicht an der Veranstaltung teilnehmen dürfen.

Je nach Entwicklung der Lage und allenfalls neuen Vorgaben des Bundes können sich die Bedingungen für Veranstaltungen kurzfristig ändern. Der Sonderstab appelliert gleichzeitig an die Veranstalter und an die teilnehmenden Personen, die Eigenverantwortung wahrzunehmen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der Hygieneempfehlungen und Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Informationen zum Coronavirus:

Der Sonderstab Coronavirus wird die Lage weiterhin aufmerksam verfolgen und laufend auf neue Entwicklungen und Anweisungen des BAG reagieren.

Departement des Innern
 


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