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Schutz der Bevölkerung vor Mobilfunkanlagen

Baukontrollen 2019 bei Mobilfunkanlagen

(AfU/i) Seit 2011 führt das Amt für Umweltschutz (AfU) Stichprobenkontrollen bei Mobilfunkanlagen durch. Bei der letztjährigen Kontrolle wurden zwar wieder mehr, jedoch nur geringfügige Abweichungen von den Baubewilligungen festgestellt.

Kontrolle der Einhaltung der Baubewilligungen
Seit acht Jahren lässt das AfU durch Fachfirmen Stichproben bei Mobilfunkanlagen durchführen. Dabei wird geprüft, ob die Ausrichtungen und Höhen der installierten Antennen mit den erteilten Baubewilligungen übereinstimmen. Nur so ist gewährleistet, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung in der Umgebung eingehalten werden.

Abnehmender Trend bei der Häufigkeit der Abweichungen konnte 2019 nicht bestätigt werden
Im Kanton Schwyz befinden sich rund 190 Anlagen der drei kommerziellen Netzbetreiber Salt, Sunrise und Swisscom. Dabei können sich mehrere Anlagen auf einem Standort befinden. Seit Beginn der stichprobenmässigen Baukontrollen im Jahre 2003 wurden ca. 60% der Mobilfunkstandorte einer Prüfung unterzogen. Die Mobilfunkstandorte in dicht besiedelten Gebieten wurden bereits mindestens einmal kontrolliert. Häufigkeit und Ausmass der festgestellten Abweichungen waren in den letzten Kontrolljahren tendenziell rückläufig. So fand die beauftragte Messfirma im Jahr 2018 lediglich bei zwei von 15 kontrollierten Standorten geringfügige Abweichungen in der Ausrichtung und Höhe einzelner Antennen. 2019 konnte der erfreuliche Trend hinsichtlich der Häufigkeit nicht fortgesetzt werden: 11 der 15 kontrollierten Standorte wiesen Abweichungen auf.

Strenge Toleranzwerte
Dabei kann jedoch festgestellt werden, dass die Abweichungen, wie bereits in den Vorjahren geringfügig waren und keinen Einfluss auf die Strahlungsbelastung in den umgebenden Gebäuden haben. Wie Vergleichsmessungen von Netzbetreibern zeigen, ist ein Teil der Abweichungen auf die Verwendung unterschiedlicher Messmethoden sowie auf messtechnisch bedingte Messungenauigkeiten zurückzuführen.

Abweichungen werden korrigiert
Das AfU hat die betroffen Netzbetreiber bereits aufgefordert, die Abweichungen zu korrigieren, was in den meisten Fällen bereits erfolgt ist.

Weiterführende Informationen
Allgemeine Informationen über Mobilfunkanlagen sind unter www.sz.ch/afu, Stichwort «Nichtionisierende Strahlung» zu finden. Die Situation bezüglich Elektrosmog in der Zentralschweiz ist unter www.e-smogmessung.ch ersichtlich.

Umweltdepartement


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