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Weisung für Pflegeheime zum neuen Coronavirus

Die Bundeskriterien zum Vollzug des Veranstaltungsverbots entsprechen denjenigen von Schwyz

(Di/i) Der Bund hat die Kriterien zum Vollzug des Veranstaltungsverbots konkretisiert. Sie entsprechen denjenigen, die der Kanton Schwyz bereits anwendet. Das Amt für Gesundheit und Soziales hat zusätzlich Weisungen für Pflegeheime erlassen, um die besonders gefährdete betagte Bevölkerung bestmöglich zu schützen.

Der Bund hat zusammen mit Kantonsvertretern Kriterien definiert, die einen einheitlichen Vollzug des vom Bundesrat erlassenen Veranstaltungsverbots ermöglichen sollen. Grundsätzlich verboten bleiben weiterhin Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden. Unter dieser Schwelle machen die Kantone zusammen mit den Veranstaltern eine Risikoabschätzung, ob eine Veranstaltung durchgeführt werden kann und sorgen dafür, dass die Hygienevorschriften eingehalten und besonders gefährdete Personen geschützt werden. Als Richtwert für dieses Vorgehen nennt der Bund Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 150 Personen. Der Kanton Schwyz hat bereits am Dienstag, 3. März 2020, ein zwingendes Meldeverfahren für Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmenden eingeführt. Das Meldeformular ist zu finden unter www.sz.ch/coronavirus

Schutz der betagten Menschen
Das Amt für Gesundheit und Soziales hat ab sofort eine verpflichtende Weisung für Pflegeheime zum Schutz der besonders gefährdeten betagten Menschen erlassen. Die Weisung bestimmt, dass keine externen Veranstaltungen mehr durchgeführt werden dürfen, und dass interne Veranstaltungen möglichst zu vermeiden sind. Besucher dürfen Pflegeheime erst nach einer Kontrolle am Eingang betreten. Zusammen mit den üblichen Hygienemassnahmen soll damit der Schutz der betagten Menschen bestmöglich gewährleistet werden.

Das Bundesamt für Gesundheit stellt umfangreiches Informationsmaterial zu Präventionsmassnahmen und richtigem Verhalten bei Verdachtsfällen zur Verfügung.

Informationen zum Coronavirus:

Der Sonderstab Coronavirus wird die Lage weiterhin aufmerksam verfolgen und laufend auf neue Entwicklungen und Anweisungen des BAG reagieren.

Departement des Innern


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