Navigieren im Kanton Schwyz

Gegenvorschlag zur Initiative "Geld zurück in den Kanton Schwyz"

Gleiche Wirkung ohne ordnungspolitischen Sündenfall

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» abzulehnen und seinen Gegenvorschlag anzunehmen. Mit dem Gegenvorschlag soll (vorerst befristet auf vier Jahre) ein jährlicher Beitrag von 1 Mio. Franken für die Energieförderung zur Verfügung gestellt werden.

Der Bund zahlt den Kantonen jährlich einen Beitrag pro Einwohner für die Energieförderung. Zusätzlich leistet er einen Ergänzungsbeitrag in doppelter Höhe der vom Kanton für die Förderung zur Verfügung gestellten Mittel. Da der Kanton Schwyz zurzeit keine eigenen Mittel für das Förderprogramm zur Verfügung stellt, wird ihm kein Ergänzungsbeitrag ausgerichtet. Die Volksinitiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» verlangt, dass das kantonale Förderprogramm mit einem Teil der Gewinnausschüttung der Nationalbank finanziert werden soll.

Gegen ordnungspolitischen Sündenfall
Die Kantone können im Rahmen ihres Staatshaushalts frei über die Gewinnausschüttung der Nationalbank verfügen. Die mit der Initiative verlangte zweckgebundene Verwendung für einen Energiefonds käme einem ordnungspolitischen Sündenfall gleich, der die Flexibilität der Haushaltsführung einschränken würde und weitere Begehrlichkeiten wecken könnte. Zudem gäbe es Unsicherheiten über die zur Verfügung stehenden Fördermittel, da die Gewinnausschüttungen der Nationalbank schwanken können. Die Zweckbindung von Mitteln der Gewinnausschüttung der Nationalbank und die unflexible Fondslösung sind nicht hinzunehmen.

Gegenvorschlag mit berechenbarer Lösung
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag anzunehmen. Dieser sieht vor, für einen Zeitraum von vier Jahren einen jährlichen Beitrag von 1 Mio. Franken für die Energieförderung zur Verfügung zu stellen. Danach soll der Kantonsrat über eine Verlängerung beschliessen. Zusammen mit dem Sockelbeitrag des Bundes von rund 2 Mio. Franken und dem Ergänzungsbeitrag des Bundes in doppelter Höhe des Kantonsbeitrags stünden damit rund 5 Mio. Franken jährlich für die Energieförderung zur Verfügung. Damit könnte ein berechenbares und kontinuierliches Förderprogramm realisiert werden, das die voraussichtliche jährliche Nachfrage nach Förderbeiträgen voraussichtlich abdecken könnte. Die mit dem Gegenvorschlag verbundene Lösung hätte zudem einen geringeren Verwaltungsaufwand zur Folge als die von der Initiative verlangte zweckgebundene Sonderrechnung.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht, Vorlage und Vorlage zum Gegenvorschlag an den Kantonsrat


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken