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Besuchsverbot für Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime

Das Departement des Innern erlässt ein Besuchsverbot für alle Spitäler und Alters- und Pflegeheime im Kanton Schwyz. Das Besuchsverbot gilt ab Montag, 16. März, bis vorerst 30. April 2020

(Di/i) Der Kanton erlässt ein Besuchsverbot für alle Spitäler und Alters- und Pflegeheime im Kanton Schwyz. Für den Kanton hat die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität. Besonders auch Menschen mit einem höheren Risiko, schwer zu erkranken, sollen besser vor dem neuen Coronavirus geschützt werden.

Der Kanton erlässt ab Montag, 16. März 2020, für alle Spitäler und Alters- und Pflegeheime grundsätzlich ein Besuchsverbot. Damit sollen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Patientinnen und Patienten vor dem Coronavirus geschützt werden. Das Besuchsverbot gilt bis vorerst 30. April 2020.

Verschiedene Institutionen im Kanton Schwyz haben ein Besuchsverbot bereits umgesetzt. Der Kanton legt nun einheitliche Regeln fest, die für alle Organisationen verbindlich sind. Das Departement des Innern hat sich zum Thema Besuchsverbot mit dem Curaviva Kantonalverband Schwyz und den Leitungen der Spitäler im Kanton Schwyz ausgetauscht. Die Regelung ist ein gemeinsamer Entscheid zwischen dem Departement des Innern und den Schwyzer Spitälern sowie dem Curaviva Kantonalverband Schwyz.

In Spitälern gilt ein generelles Besuchsverbot. Allen Personen ist es untersagt, Patientinnen und Patienten in einem Spital zu besuchen. Die Spitaldirektion kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen (z.B. Eltern von Kindern, Partnerinnen oder Partner von Gebärenden oder palliativen Patientinnen und Patienten). Dabei dürfen höchstens zwei Besucherinnen oder Besucher eine Patientin oder einen Patienten gleichzeitig besuchen. In Alters- und Pflegeheimen gilt ein generelles Besuchsverbot. Die Leitung der Institution kann im Einzelfall in begründeten Fällen (z.B. Palliative Care) Ausnahmen bewilligen.

Im Kanton Schwyz sind aktuell 13 bestätigte Fälle registriert. Weitere Angaben zu den betroffenen Personen werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht.

Für den Kanton Schwyz hat die Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität. Besonders auch Menschen mit einem höheren Risiko, schwer zu erkranken, sollen besser vor dem neuen Coronavirus geschützt werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen, die Verhaltensregeln und Hygienemassnahmen gemäss der Bundeskampagne «so schützen wir uns» strikte zu befolgen.

Informationen zum Coronavirus:

Der Sonderstab Coronavirus wird die Lage weiterhin aufmerksam verfolgen und laufend auf neue Entwicklungen und Anweisungen des BAG reagieren.

Departement des Innern
 


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