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Wahlen am 17. Mai 2020 finden statt

Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamts für Gesundheit können eingehalten werden

(Stk/i) Der zweite Wahlgang für den Regierungsrat sowie die Bezirks- und Gemeinderatswahlen finden wie vorgesehen am 17. Mai 2020 statt. Damit können Unsicherheiten und Verlängerungen von Amtsperioden vermieden werden. Mit verschiedenen Massnahmen wird sichergestellt, dass die Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingehalten werden können.

Bei den Regierungsratswahlen vom 22. März 2020 wurden sechs von sieben Regierungsratsmitgliedern gewählt. Der zweite Wahlgang ist am 17. Mai 2020 vorgesehen. An diesem Tag finden auch die Bezirksrats- und Gemeinderatswahlen statt. Angesichts der ausserordentlichen Lage wegen des Coronavirus hatte der Regierungsrat die Frage zu entscheiden, ob an diesen Wahlgängen festgehalten wird oder ob eine Verschiebung auf einen späteren Termin erfolgen soll.

Vorteile überwiegen
Eine bei den Parteien sowie den Bezirken und Gemeinden durchgeführte Konsultation zeigt eine klare Mehrheit für das Festhalten des Wahltermins am 17. Mai 2020. Als wesentliche Gründe wurden genannt, dass damit Unsicherheit durch verlängerte Amtsperioden oder Notlösungen verhindert werden könne, dass die briefliche Stimmabgabe ohne gesundheitliche Risiken möglich sei und dass die Wahlen am 22. März 2020 gezeigt hätten, dass die Durchführung unter erschwerten Bedingungen erfolgen könne. Der Regierungsrat hat deshalb nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente entschieden, den zweiten Wahlgang für die Regierungsratswahlen sowie die Bezirks- und Gemeinderatswahlen wie vorgesehen am 17. Mai 2020 durchzuführen.

Flankierende Massnahmen
Die Durchführung von Wahlen ist unter den Vorgaben des BAG möglich. Die Bezirke und Gemeinden werden angehalten, alle Anordnungen bezüglich Hygienemassnahmen und Abstandhalten umzusetzen. Zusätzlich hat der Regierungsrat entschieden, dass die Urnen am Abstimmungssonntag nicht geöffnet werden. Zudem wird allen Wahlunterlagen ein Merkblatt mit den wichtigsten Verhaltensregeln beigelegt.

Kantonale Sachvorlage bereits verschoben
Die kantonale Sachabstimmung über die Teilrevision der Volksschulverordnung, die ebenfalls am 17. Mai 2020 vorgesehen war, hatte der Regierungsrat bereits am 24. März 2020 auf einen noch zu bestimmenden Termin verschoben. Damit erhalten die Gemeinden einen grösseren zeitlichen Spielraum bei der Zustellung der Wahlunterlagen und werden bei der Auszählung entlastet.

Staatskanzlei
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