Navigieren im Kanton Schwyz

Umfangreiches Massnahmenpaket zur Erhaltung der Arbeitsplätze im Kanton Schwyz

Wirtschaftliche Massnahmen gegen die Corona-Krise

(Stk/i) Die Corona-Krise hat auch weite Teile der Schwyzer Wirtschaft erfasst. Der Kanton und die Banken setzen alles daran, um mit einer raschen Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen des Bundes und eigenen ergänzenden Massnahmen die Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben abzufedern. Bereits konnten Tausende von Gesuchen bearbeitet werden.

Die durch das neue Coronavirus ausgelöste Pandemie hat massive Auswirkungen auf die Wirtschaft. Der Bund, die Kantone und die Banken setzen gemeinsam mit den Wirtschaftsakteuren alles daran, die Löhne zu sichern, Liquidität über die Banken zu schaffen, Selbständige aufzufangen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten.

Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigung
Das Herzstück der Unterstützungsmassnahmen bilden die Kurzarbeitsentschädigung und die Erwerbsersatzentschädigung. Beide Instrumente stützen sich auf bewährte Strukturen und Prozesse. Der Vollzug ist Aufgabe der Kantone. Das wichtigste Instrument zum Erhalt der Arbeitsplätze und der Lohnfortzahlung ist die Möglichkeit, dass die Betriebe für den Arbeitsausfall der betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitsentschädigung bei der Arbeitslosenversicherung geltend machen können. Derzeit sind beim Amt für Arbeit um die 3200 Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung eingegangen. Von der Kurzarbeit betroffen sind rund 30 000 Arbeitnehmende.

Mit der Corona-Erwerbsersatzentschädigung (CE) hat der Bund eine neue Sozialleistung eingeführt. Die CE unterstützt vor allem Selbständigerwerbende, die ihren Betrieb per 17. März 2020 zwangsschliessen mussten oder die wegen dem Veranstaltungsverbot Aufträge verloren haben. Aber auch arbeitnehmende Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, deren Kinderbetreuung wegen Corona ausgefallen ist oder Personen, die wegen dem Virus in Quarantäne mussten, können eine CE erhalten. Bei der Ausgleichskasse Schwyz sind bisher insgesamt 2059 Anmeldungen eingereicht worden.

Überbrückungskredite
Der dritte Pfeiler bildet die Kreditausfallgarantie. Mit diesem Instrument können die Unternehmen ihre Liquiditätsengpässe überbrücken. Der Bund bürgt im Umfang von 40 Mrd. Franken für die COVID-19-Überbrückungskredite. Die Anträge werden von den Geschäftsbanken bearbeitet. Gemäss Hochrechnungen des Staatssekretaratis für Wirtschaft (Seco) haben bis dato 1700 Schwyzer Unternehmen Überbrückungskredite erhalten. Das entsprechende Kreditvolumen beläuft sich laut Schätzungen des Seco auf rund 325 Mio. Franken. Die Schwyzer Geschäftsbanken nehmen ihre volkswirtschaftliche Verantwortung wahr und unterstützen ihre Gewerbe- und Firmenkunden rasch und unkompliziert.

Die Schwyzer Kantonalbank hat per 3. April 2020 über 700 Kreditgesuche genehmigt und an ihre Kunden rund 80 Mio. Franken ausbezahlt. 80% der Überbrückungskredite erhielten Kunden im Kanton Schwyz. Es sind praktisch alle Branchen betroffen, aber unterschiedlich stark. Aktuell volumenmässig am stärksten betroffen ist der Handel mit Überbrückungskrediten von rund 20 Mio. Franken, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe und Baugewerbe mit je 10 Mio. Franken. Auch an Gastgewerbe/Hotellerie, Freiberufliche, Wissenschaft und Technik sowie übrige wirtschaftliche Dienstleister wurden je Branche mehr als 5 Mio. Franken ausbezahlt.

Fehlerhafte Gesuche führen zu Verzögerungen
Das Ziel aller involvierten Ämter und Institutionen ist es, die Gesuche unbürokratisch zu behandeln und die Unterstützungsleistungen rasch auszuzahlen. Voraussetzung dafür sind allerdings korrekt ausgefüllte Formulare. Fehlende Angaben und Unterlagen führen zu Rückfragen und damit zu Verzögerungen, die sich auf die Auszahlung auswirken. Die personellen Ressourcen wurden auf allen Ebenen aufgestockt, um die Flut an Gesuchen speditiv abzuwickeln.

Zusätzliche kantonale Massnahmen
Ergänzend zum umfangreichen Unterstützungspaket des Bundes hat der Kanton Schwyz als einer der ersten Kantone bereits am 20. März 2020 zusätzliche Massnahmen beschlossen. Dazu zählen eine kantonale Kreditausfallgarantie im Umfang von 50 Mio. Franken, eine Aufstockung der Mittel aus dem Lotteriefonds zugunsten der Sport- und Kulturförderung um insgesamt 1 Mio. Franken sowie verlängerte Fristen für Zahlungen und Steuerforderungen. Hinzu kommt die Möglichkeit für Unternehmen, die provisorische Steuerrechnung 2020 an ein erwartetes tieferes Unternehmensergebnis anpassen zu können. Weiter wird die Frist für Anträge um Tarifkorrektur Quellensteuer bis 31. Mai 2020 erstreckt.

Der Regierungsrat beobachtet die weitere Entwicklung der Lage aufmerksam und ist bereit, die zur Verfügung stehenden Instrumente und Mittel bei Bedarf anzupassen und auszuweiten.

Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung werden die Leistungen an den Arbeitgeber ausgerichtet. Weitere Informationen unter www.arbeit.swiss

Erwerbsausfallentschädigung
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung unterstützt vor allem Selbständigerwerbende, die ihren Betrieb per 17. März 2020 zwangsschliessen mussten oder die wegen dem Veranstaltungsverbot Aufträge verloren haben. Die Erwerbsersatzentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Es beträgt 80 Prozent des letzten Einkommens, maximal aber 196 Franken. Informationen unter: www.aksz.ch

Überbrückungskredite
Die Banken bieten Gewerbe- und Firmenkunden Überbrückungskredite mit einem Zinssatz von 0.0%, die vom Bund bis zu einem Betrag von 500 000 Franken garantiert werden. Kredite zwischen 500 000 und 20 Mio. Franken werden bei einem Zinssatz von 0.5% vom Bund zu 85% garantiert.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation:


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken