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Corona-Pandemie: Verlängerung der Anmeldefrist für Prämienverbilligung 2020

(Stk/i) Aufgrund der Corona-Pandemie verlängert der Regierungsrat die Anmeldefrist für Prämienverbilligung für das Anspruchsjahr 2020. Alle potenziell Anspruchsberechtigten sollen gestützt auf die aktuellen Verhältnisse eine Anmeldung einreichen können.

Auf Stufe Bund und Kanton wurden bereits Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ergriffen, trotzdem werden betroffene Personen im Kanton Schwyz als Folge der Bewältigung der Corona-Pandemie im Jahr 2020 über weniger Einkommen verfügen. Diese unerwartete Einkommensverminderung kann dazu führen, dass aufgrund der aktuellen Verhältnisse neu ein Anspruch auf Verbilligung der Krankenkassenprämien besteht oder ein bestehender Anspruch sich vergrössert. Um Härtefälle zu vermeiden, öffnet der Regierungsrat deshalb die bereits abgelaufene Frist zur Anmeldung für die Prämienverbilligung 2020 mit einer Ausnahmebestimmung bis Ende des laufenden Jahres erneut für alle Personen, welche einen Anspruch geltend machen können.

Die Ausnahmeregelung in der Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Prämienverbilligungsgesetz) betrifft Personen:

  • die innert Frist kein Gesuch eingereicht hatten und aufgrund der aktuellen Situation einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können;
  • über deren Gesuch auf Prämienverbilligung bereits positiv oder abschlägig entschieden wurde;
  • deren Gesuch noch rechtshängig ist;
  • auf deren Gesuch um Prämienverbilligung für das Anspruchsjahr 2020 wegen Verspätung nicht eingetreten wurde.

Dieser Beschluss des Regierungsrates tritt am 14. April 2020 in Kraft. Meldungen über Einkommensänderungen 2020 sowie Neuanmeldungen für das Jahr 2020 sind ab diesem Datum möglich. Die entsprechenden Unterlagen werden auf der Internetseite www.aksz.ch aufgeschaltet und können bei der Ausgleichskasse Schwyz in Papierform bestellt werden.

Prämienverbilligung 2021 ist startklar
Für die Prämienverbilligung 2021 verschickt die Ausgleichskasse Schwyz diese Woche Informationsmaterial an mehr als 30 000 Personen. Am 15. April 2020 werden alle Informationen für die Prämienverbilligung 2021 auf der Internetseite www.aksz.ch aufgeschaltet sein. Neu ist für die Prämienverbilligung 2021 neben der Anmeldung in Papierform auch eine digitale Anmeldung 'IPVdigital' möglich, die mit einer ebenfalls digitalen Eingangsbestätigung verbunden ist.

Informationen und Kontakt

  • Alle Meldungen können an die Ausgleichskasse Schwyz, Postfach, 6431 Schwyz, oder an ipv@aksz.ch gesendet werden. Unter www.aksz.ch stehen Informationen und Formulare zur Verfügung.
  • Die Fachleute der Ausgleichskasse Schwyz stehen per EMail (ipv@aksz.ch) oder per Telefon (IPV Hotline 041 819 05 19) gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Staatskanzlei
Information


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