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Kantonaler Nutzungsplan für Buswendeschlaufe Arth erlassen

Einsprachen wurden abgewiesen

(BD/i) Das Baudepartement hat den kantonalen Nutzungsplan für die Realisierung der Buswendeschlaufe im Gebiet Aazopf, Arth, erlassen. Damit hat er gleichzeitig die gegen den Nutzungsplan eingereichten Einsprachen abgewiesen. Die Buswendeschlaufe ist ein wichtiges Element für das erweiterte Angebot des öffentlichen Verkehrs nach der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels.

Die Eröffnung des Ceneri-Basistunnels Ende Dezember 2020 wird grosse Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr im ganzen Schwyzer Talkessel haben. Der Bahnhof Arth-Goldau wird zum wichtigsten Knotenpunkt im inneren Kantonsteil. Auch das Busangebot wird ab 2021 auf den Neat-Knoten Arth-Goldau ausgerichtet. Die Gemeinde Arth profitiert in diesem Konzept von zwei zusätzlichen Linien aus dem Talkessel Schwyz und vier Busverbindungen pro Stunde und Richtung zwischen Arth und Goldau.

Eng getaktetes Busangebot

Das erweiterte Busangebot funktioniert nur, wenn die Anschlüsse effizient aufeinander abgestimmt werden. In Arth wird im Gebiet Aazopf deshalb eine neue Buswendeschlaufe realisiert, welche die Erschliessung aller bisherigen Quartiere mit dem öffentlichen Verkehr sicherstellt und gleichzeitig kurze Standzeiten der Busse ermöglicht. Sie löst bisherige Provisorien ab.

Verschiedene Varianten geprüft

Das Tiefbauamt hat sieben verschiedene Varianten für die Buswendeschlaufe geprüft, um die optimale Lösung zu finden. Die favorisierte Lösung ragt rund drei Meter in den Seebereich hinein, weshalb ein kantonaler Nutzungsplan notwendig wurde. Die geringfügige Beanspruchung des Zugersees erscheint nach Abwägung aller Vor- und Nachteile der geprüften Varianten gerechtfertigt. Auch die Gemeinde Arth und die als Landeigentümerin direkt betroffene Unterallmeindkorporation unterstützen das Projekt. Gegen den kantonalen Nutzungsplan wurden zwei Einsprachen eingereicht, die in den anschliessenden Einspracheverhandlungen nicht bereinigt werden konnten.

Nutzungsplan erlassen und Beschwerden abgewiesen

Gestützt auf die rechtlichen Erwägungen, die umfangreichen Variantenstudien und die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs hat das Baudepartement den kantonalen Nutzungsplan „Buswendeschlaufe Aazopf, Arth“ erlassen und gleichzeitig die dagegen erhobenen Einsprachen abgewiesen. Gegen die Inkraftsetzung des Nutzungsplans kann beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

Baudepartement


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