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Schrittweise Lockerung der Corona-Einschränkungen nach Bundesvorgaben

Umsetzung auf kantonaler Ebene ist angelaufen

(KFS/i) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, die wegen der Corona-Pandemie verfügten Einschränkungen schrittweise zu lockern. Diese Lockerungen sind nur unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften zulässig, um eine erneute Zunahme von Coronafällen zu vermeiden. Die wichtigsten vom Bundesrat angekündigten Schritte sind:

  • Ab Montag, 27. April 2020, dürfen Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen sowie Gartencenter, Baumärkte, Coiffeure und weitere ausgewählte Dienstleister öffnen.
  • Ab Montag, 11. Mai 2020, sollen der obligatorische Schulbetrieb wieder aufgenommen werden und alle Läden und Märkte wieder öffnen können.
  • Ab Montag, 8. Juni 2020, sollen Mittel, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen.

Der Kanton Schwyz wird auch in der nun anstehenden Phase der schrittweisen Lockerung der Einschränkungen die bisherige Strategie weiterverfolgen und sich bei der Umsetzung an den Bundesvorgaben orientieren. Darüber hinausgehende Massnahmen oder Lockerungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Der Kantonale Führungsstab (KFS) und die involvierten Fachstellen haben bereits damit begonnen, die Lockerungsmassnahmen des Bundes zu prüfen und die Umsetzung auf kantonaler Ebene einzuleiten. Noch fehlen allerdings die konkreten Erläuterungen des Bundes zur Umsetzung der Lockerungsmassnahmen. Erst nach deren Vorliegen können die noch offenen Fragen beantwortet werden.

Insbesondere das Amt für Arbeit ist in dieser Phase stark gefordert, um die gewünschte Unterstützung in dieser ersten Phase der Lockerungen zu bieten. Bei sich stellenden Fragen wird empfohlen, auch die Informationen des Bundes (www.admin.ch) und allfällig zur Verfügung stehende Branchenlösungen zu konsultieren.

Der Eigenverantwortung und der Solidarität kommen bei der Bewältigung dieser ausserordentlichen Lage weiterhin eine grosse Bedeutung zu. Das BAG informiert unter www.bag-coronavirus.ch ausführlich über alle Vorschriften und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Der KFS dankt der Bevölkerung für das Verständnis und für das Einhalten dieser Vorgaben.

Kantonaler Führungsstab


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