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COVID-19: Grosse Nachfrage nach kantonalen Unterstützungsleistungen

(Stk/i) Die Schwyzer Wirtschaft ist stark von der Corona-Krise betroffen. Die zahlreichen, staatlichen Unterstützungsinstrumente wie Kurzarbeitsentschädigung, Erwerbsersatzentschädigung sowie Überbrückungskredite werden im grossen Umfang beansprucht. Der Regierungsrat begrüsst die Ausweitung der Unterstützungsmassnahmen.

Kurzarbeitsentschädigung und Erwerbsersatzentschädigung
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Einbussen stehen umfangreiche Unterstützungsleistungen zur Verfügung, welche von Seiten der KMU eine starke Nachfrage erfahren. Aktuell rechnet das Amt für Arbeit im Kanton Schwyz mit rund 3700 Firmen Kurzarbeit ab. Betroffen davon sind circa 33 000 Arbeitnehmende.

Mit der Corona-Erwerbsersatzentschädigung (CE) hat der Bund eine neue Sozialleistung eingeführt. Bei der Ausgleichskasse Schwyz sind zurzeit 2295 Anmeldungen für eine solche Corona-Erwerbsersatzentschädigung eingereicht worden. Der Regierungsrat begrüsst zudem den Entscheid des Bundesrates, dass neu zusätzlich auch indirekt betroffene Selbständigerwerbende während zwei Monaten von dieser Unterstützung Gebrauch machen können. Die Ausgleichskasse Schwyz rechnet hier nochmals mit über 1000 weiteren Anträgen.

230 Mio. Franken Überbrückungskredite
Gestützt auf eine Umfrage geht das Volkswirtschaftsdepartement davon aus, dass die Schwyzer Geschäftsbanken zwischenzeitlich rund 2000 Überbrückungskredite mit einem Volumen von rund 230 Mio. Franken gewährt haben. Betroffen sind praktisch alle Branchen, am stärksten der Handel, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe, dem Baugewerbe und dem Gastgewerbe/Hotellerie. Die Geschäftsbanken sind in der Lage, diese Kredite innert Tagesfrist zu prüfen und zu erteilen. Dabei ist es unerlässlich, dass die erforderlichen Angaben und Beilagen vollständig sowie korrekt eingereicht werden. Fehlende Angaben und Unterlagen führen zu Rückfragen und damit zu entsprechenden Verzögerungen.

Spezifische Massnahmen
Hinzu kommen zahlreiche spezifische vom Regierungsrat beschlossene Massnahmen, welche bei den KMU ebenfalls zu einer gewissen Abfederung der wirtschaftlichen Einbussen führen. Zu nennen sind hier die Kulanz bei Zahlungsfristen (120 Tage) sowie die Erstreckung der Zahlungsfristen bei den Steuerforderungen. Dies unter Verzicht auf Verzugszinsen.

Als weitere Massnahme hat der Regierungsrat beschlossen, die bereits abgelaufene Frist zur Anmeldung für die Prämienverbilligung 2020 mit einer Ausnahmebestimmung bis Ende des laufenden Jahres erneut zu öffnen. Personen, die infolge der Corona-Krise eine wesentliche Einkommensverminderung erfahren, können innert Frist eine Neuberechnung der laufenden Prämienverbilligung beantragen.

Bund und Kanton haben zudem ein Massnahmenpaket zur Unterstützung des Kultursektors beschlossen. Konkret können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen rückzahlbare zinslose Darlehen beantragen. Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Schwyz können überdies subsidiär zu allen anderen staatlichen Leistungen ein Gesuch um Ausfallentschädigung stellen.

Kurzarbeitsentschädigung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung werden die Leistungen an den Arbeitgeber ausgerichtet. Weitere Informationen unter www.arbeit.swiss.

Erwerbsersatzentschädigung
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung unterstützt vor allem Selbständigerwerbende, welche direkt oder indirekt von den Zwangsschliessungen sowie dem Veranstaltungsverbot per 17. März 2020 betroffen sind. Die Erwerbsersatzentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Es beträgt 80 Prozent des letzten Einkommens, maximal aber 196 Franken. Informationen unter: www.aksz.ch

Überbrückungskredite
Die Banken bieten Gewerbe- und Firmenkunden Überbrückungskredite mit einem Zinssatz von 0.0%, die vom Bund bis zu einem Betrag von 500 000 Franken garantiert werden. Kredite zwischen 500 000 und 20 Mio. Franken werden bei einem Zinssatz von 0.5% vom Bund zu 85% garantiert.

Prämienverbilligung
Die Unterlagen zur Meldung von Einkommensänderungen 2020 sowie Neuanmeldungen für das Jahr 2020 sind unter www.aksz.ch aufgeschaltet und können bei der Ausgleichskasse Schwyz in Papierform bestellt werden.

Kultur
Die Informationen zu den Massnahmen und den Gesuchsunterlagen befinden sich hier

Staatskanzlei
Information


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