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Schriftliche Abschlussprüfungen an den Mittelschulen im Kanton Schwyz finden statt

Verzicht auf die mündlichen Prüfungen infolge der Corona-Pandemie

(BiD/i) Die Matura- und die Fachmittelschulabschlussprüfungen an den Mittelschulen im Kanton Schwyz sind ein wesentliches Element am Schluss des Ausbildungsganges und sollen deshalb durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Prüfungen ausschliesslich schriftlich abgehalten; auf die mündlichen Prüfungen wird verzichtet.

Der Bundesrat hat am 29. April 2020 der von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vorgeschlagenen, föderalistischen Lösung zugestimmt. Diese lässt es den Kantonen frei, aufgrund der besonderen Lage infolge der Corona-Pandemie auf Teile der Prüfung oder sogar ganz auf diese zu verzichten. Die epidemiologische Lage im Kanton Schwyz (Stand heute) lässt die Durchführung von Prüfungen zu, gibt es doch zum Glück praktisch keine von der Pandemie betroffenen Mitglieder an den Mittelschulen im Kanton Schwyz.

Kernelement ‘schriftliche Prüfungen’
In enger Absprache mit den Rektorinnen und Rektoren der Mittelschulen wurden bereits im März 2020 vorbehaltene Entschlüsse bezüglich der Abschlussprüfungen und der Promotion an den Mittelschulen gefasst. Es bestand immer ein klarer Konsens, dass zumindest an der schriftlichen Prüfung festgehalten werden soll. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Chance bekommen, sich über ihr Wissen und ihre Kompetenzen der letzten zwei Schuljahre im Rahmen einer Abschlussprüfung ausweisen zu können. Auch im Hinblick auf ein späteres Hochschulstudium wird eine solche Schlussprüfung über den Stoff mehrerer Jahre als wertvoll beurteilt.
Die schriftlichen Prüfungen finden vom 25. bis 29. Mai 2020 statt, zu einem Zeitpunkt also, wo die Schulräumlichkeiten weitgehend frei sind und die Schutzmassnahmen wirksam umgesetzt werden können. Selbstverständlich werden bei allen Prüfungen die speziellen Bedürfnisse von vulnerablen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen berücksichtigt.
Eine Ausnahme bilden die Fachmaturaprüfungen am Theresianum Ingenbohl. Da bei diesen Ausbildungsgängen keine Erfahrungsnoten vorliegen, müssen die Prüfungen zwingend in mündlicher und schriftlicher Form stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schülerinnen und Schüler ein Abschlusszeugnis bekommen.

Verzicht auf die mündlichen Prüfungen
Auf die mündlichen Prüfungen wird aufgrund der speziellen Lage infolge der Corona-Pandemie verzichtet. Dies ergibt eine gewisse Entlastung für die Schülerschaft, aber auch für die Lehrpersonen. Zudem können Zeit- und Platzreserven an den Schulen geschaffen werden im Juni, wo auch an den Mittelschulen voraussichtlich der ordentliche Schulbetrieb wieder aufgenommen wird. So ist etwa zusätzlicher Zeitbedarf erforderlich für die Korrektur- und Nachkorrekturarbeiten der schriftlichen Prüfungen oder für Schülerinnen und Schüler, welche aus verschiedenen Gründen die schriftlichen Prüfungen nachholen müssen.

Regelung über Anpassungen zur Promotion und Notenberechnung noch ausstehend
Damit eine rechtliche Grundlage besteht, müssen sämtliche Änderungen gegenüber dem normalen Prüfungsprozess durch das zuständige Gremium, den Erziehungsrat, beschlossen werden. Neben den oben erwähnten grundsätzlichen Änderungen sind beispielsweise in Bezug auf die Notenberechnung bei den Abschlussprüfungen weitere Anpassungen erforderlich; dies immer im Bestreben, den Schülerinnen und Schüler auch in der besonderen Lage faire Prüfungsbedingungen bieten zu können.
Weiter müssen Anpassungen gemacht werden in Bezug auf die Notengebung und Promotion für Schülerinnen und Schüler, welche ihre Ausbildung nicht abschliessen, sondern im nächsten Schuljahr fortsetzen werden. Auch hier gilt es, der speziellen Situation zugunsten der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Es ist vorgesehen, dass der Erziehungsrat bis Mitte Mai 2020 die entsprechenden Änderungen erlässt.

Erziehungsrat


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