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Brut- und Setzzeit

Weggebot und Leinenpflicht

(ANJF/i) Mit dem Frühling beginnt für die einheimischen Vögel und Säugetiere die Brut- und Setzzeit

Ab April beginnt für die Wildtiere eine äusserst empfindliche Zeit im Jahresverlauf, nämlich die Brut- und Setzzeit. Sie dauert etwa bis Mitte Juli. Störungen während dieser Zeit können gravierende Folgen für die Aufzucht der Jungtiere haben. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bewegen sich vermehrt Personen draussen in der Natur. Die Bevölkerung wird daher gebeten die Wege nicht zu verlassen und die Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde an der Leine zu führen. Das Weggebot und die Leinenpflicht sind notwendig, um den Wildtieren eine ungestörte Jungaufzucht zu ermöglichen.

Das Muttertier lässt den Jungwuchs versteckt während der Futtersuche zurück und sucht ihn zur Versorgung wieder auf. Allein gelassene Jungtiere sollen zu ihrem Schutz und zur Vermeidung von übermässigem Stress weder angefasst noch mitgenommen werden.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Umweltdepartement


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