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Erziehungsrat erlässt Sonderregelungen für die Mittelschulen

(ER/i) Aufgrund der Corona-Pandemie führen die Mittelschulen des Kantons Schwyz seit dem am 13. März erlassenen Verbot von Präsenzunterricht Fernunterricht durch. Als Folge dieser Massnahme und zur Regelung der Matura- und FMS-Abschlussprüfungen hat der Erziehungsrat Sonderbestimmungen bezüglich Unterricht, Lehrplan, Promotion und Zeugnisse erlassen.

Gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wird das Schuljahr 2019/2020 als vollwertiges Schuljahr angerechnet und es werden weder Ferien gekürzt, noch die Schulzeit verlängert. Bei der gymnasialen Maturität wird auf mündliche Prüfungen verzichtet, jedoch finden die schriftlichen Prüfungen zwischen dem 25. und 29. Mai unter Einhaltung des Schutzkonzeptes statt. Gleiches gilt für die Fachmittelschul-Abschlussprüfung, die ebenfalls nur schriftlich abgehalten wird. Einzig im Bereich der Fachmaturitätsprüfungen wird aufgrund der fehlenden Vornoten das vollständige Programm mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen durchgeführt.  

Regelungen bezüglich Lehrplan und Promotion
Der Lehrplan wird nicht eingeschränkt. Allfällig aufgrund des Fernunterrichts entstandene Kompetenzlücken sind innerhalb des Folgesemesters aufzuarbeiten. Das Zeugnis des zweiten Semesters 2019/2020 wird aufgrund der vorliegenden Noten aus dem Präsenz- und Fernunterricht erstellt, hat aber keine Promotionswirkung. Somit verbleiben die Schülerinnen und Schüler im Promotionsstatus, welchen sie aufgrund des ersten Semesterzeugnisses erreicht haben. Zudem wird das Zeugnis mit einem Vermerk ergänzt, dass der Präsenzunterricht aufgrund der Corona-Pandemie während x Wochen eingestellt war.

Kanton Schwyz hält an Abschlussprüfungen fest
Wie eine Mehrheit der Kantone hält auch der Erziehungsrat des Kantons Schwyz an der Durchführung von schriftlichen Maturitätsprüfungen fest (vgl. Medienmitteilung vom 30. April 2020). Ein totaler Verzicht auf die Abschlussprüfungen ist aufgrund der epidemiologischen Lage im Kanton Schwyz nicht gerechtfertigt. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen und die Kompetenzen der letzten zwei Schuljahre umfassend unter Beweis stellen zu können. Gehört doch das Ablegen einer umfassenden Schlussprüfung ganz wesentlich zur gymnasialen Ausbildung und stellt auch im Hinblick auf ein späteres Studium an einer Hochschule ein wichtiges Element der Ausbildung dar. Dasselbe gilt sinngemäss auch für die Abschlussprüfungen bei den Fachmittelschulen (FMS).

Unter Berücksichtigung der besonderen Situation für die Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen (Gymnasien und FMS) sind bei den Notenberechnungen gewisse Anpassungen vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern aus der angepassten Prüfungsdurchführung keine Nachteile erwachsen und die Chance zum Bestehen der Abschlussprüfung derjenigen beim ordentlichen Prüfungsverfahren in nichts nachsteht.

Fachmaturitätsprüfung in vollem Umfang
Die Fachmaturitätslehrgänge sind spezielle Lehrgänge, die nach dem FMS-Abschluss ansetzen und in der Regel ein Semester umfassen. Bei der Fachmaturität Pädagogik gilt es nebst dem Schreiben einer Fachmaturitätsarbeit auch Unterricht in diversen Fächern zu absolvieren. Die anschliessende Abschlussprüfung erfolgt ohne den Einbezug von Erfahrungsnoten, d.h. die Noten im Fachmaturitätszeugnis bestehen einzig aus den Noten der Abschlussprüfung. Aus diesem Grund müssen die entsprechenden Abschlussprüfungen in vollem Umfang, d.h. sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form durchgeführt werden.

Erziehungsrat und Bildungsdepartement gehen mit diesen Entscheiden wie eine Mehrheit der Kantone bewusst nicht den Weg des geringsten Widerstands (gänzlicher Verzicht auf Maturaprüfung). Sie geben damit ihrer Erwartungshaltung Ausdruck, dass von angehenden Akademikerinnen und Akademikern trotz einiger Wochen Fernunterricht der Ausweis über mehrere Jahre erlangte Kenntnisse durchaus verlangt werden kann. Soll doch der Matura 2020 in der Rückschau nicht der Makel einer «Matura zum Nulltarif» anhaften.

Erziehungsrat

Der Erziehungsratsbeschluss sowie die beschlossenen Sonderregelungen sind einsehbar auf der Website www.sz.ch/bildung/coronavirus

 


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