Navigieren im Kanton Schwyz

Der Kanton will das Durchgangszentrum Degenbalm in Morschach käuflich erwerben

Eigentum verspricht im Vergleich zu Mietlösungen langfristige Vorteile

(VD/i) Der Regierungsrat hat entschieden, das Durchgangszentrum Degenbalm in Morschach von der bisherigen Eigentümerin zu kaufen. Damit gelangt es – zusätzlich zum Durchgangszentrum Biberhof in Biberbrugg – in den Besitz eines zweiten Asylzentrums. Diese Eigentumsstrategie ermöglich eine langfristige und verlässliche Planung der Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Kantonsrates.

Der Kanton nutzt die Liegenschaft Degenbalm in Morschach seit rund 30 Jahren im Mietverhältnis als Durchgangszentrum für Asylsuchende. Der Standort ist etabliert und der Betrieb läuft störungsfrei. Weiter betreibt der Kanton seit 2015 das Durchgangszentrum Biberhof in Biberbrugg, das im Jahr 2018 mit Zustimmung der Stimmberechtigten des Kantons Schwyz gekauft werden konnte. Beide Zentren verfügen über eine Kapazität von je rund 100 Unterbringungsplätzen. Damit kann der langfristig erforderliche Bedarf von 200 Plätzen langfristig gewährleistet und gesichert werden.

Langfristige Planung ermöglichen
Der aktuelle Mietvertrag für das Durchgangszentrum Degenbalm dauert noch bis 2023. Ausgehend von einem Verkaufsangebot hat der Regierungsrat entschieden, den Erwerb der Liegenschaft anzustreben, um damit die bewährte Zweistandortstrategie weiterzuführen. Der Betrieb von zwei kantonseigenen Durchgangszentren bietet die besten Voraussetzungen für die langfristige und verlässliche Planung der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden. Mit dem Erwerb der Liegenschaft Degenbalm kann der Kanton einerseits die Aufgabe der Erstunterbringung langfristig sicherstellen und er stärkt damit andererseits seine Verlässlichkeit gegenüber den Gemeinden.

Vorbereitung für das Leben in den Gemeinden
Der Kanton ist bundesrechtlich verpflichtet, die ihm zugewiesenen Asylsuchenden aufzunehmen. Während den ersten rund sechs Monaten werden die Asylsuchenden in kantonalen Durchgangszentren untergebracht, betreut, beschult und auf das Leben in den Gemeinden vorbereitet. Dabei hat der Kanton die entsprechenden organisatorischen Massnahmen zu treffen, um auf die oft stark schwankenden Asylzahlen adäquat reagieren zu können. Mit der Überführung der Liegenschaft Degenbalm ins Eigentum kann der Kanton unabhängiger auf solche Schwankungen reagieren und längerfristig Kosten einsparen.

Vorlage an den Kantonsrat
Nach dem Kauf der Liegenschaft Degenbalm ist eine zweckmässige Sanierung vorgesehen. Derzeit laufen die entsprechenden Detailabklärungen. Die Ausgabenbewilligung für den Kauf und für die Sanierung soll dem Kantonsrat noch im laufenden Jahr vorgelegt werden.

Volkswirtschaftsdepartement


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken