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Mittelschulen und Berufsfachschulen bis zu den Sommerferien im Fernunterricht

Anspruchsvolles Schutzkonzept für die Sekundarstufe II und die Tertiärstufe

(BiD/i) Auf Antrag der Rektorenkonferenz der Schwyzer Schulen der Sekundarstufe II hat das Bildungsdepartement beschlossen, bis zu den Sommerferien an diesen Bildungsstätten in der Grundbildung weiterhin den Fernunterricht aufrechtzuerhalten. Der Grund dafür liegt in den einschränkenden Vorgaben des Bundes für die Öffnung, welche eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts selbst im Halbklassenunterricht in Frage stellen. Die Zeit bis zu den Sommerferien soll dazu genutzt werden, um sich mittels organisatorischer und pädagogischer Massnahmen auf die Wiederaufnahme eines Präsenzunterrichts mit Beginn des neuen Schuljahres vorzubereiten. 

Gemäss Vorgaben des Bundes wäre es grundsätzlich ab dem 8. Juni 2020 möglich, auch an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II wieder den Präsenzunterricht aufzunehmen. Faktisch scheitert dies aber an den strengen Auflagen für diesen Öffnungsschritt, welche vom Bund, beziehungsweise vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation vorgegeben werden. Zu diesen Grundprinzipien gehören unter anderem die strikte Einhaltung der Zwei-Meter-Abstandsregel für Jugendliche, Lehrpersonen und Mitarbeitende bei allen Kontakten. Für die Schwyzer Schulen der Sekundarstufe II bedeutet dies, dass aufgrund der vorhandenen Schulzimmer bzw. deren Grösse in der Regel bestenfalls in einem Halbklassenunterricht gestartet werden könnte.

Schutzkonzept erfordert aufwändige schulorganisatorische Anpassungen
Mit dem Entscheid, an den Mittelschulen und Berufsfachschulen in der Grundbildung auch weiterhin den Fernunterricht aufrecht zu erhalten, entfällt bis zu den Sommerferien auch ein Grossteil der Schülermobilität, was im Sinne der Bekämpfung der Corona-Pandemie ein positiver Mitnahmeeffekt ist.
Ausschlaggebend für den Entscheid sind jedoch primär andere Gründe. Das ebenfalls geprüfte Szenario «Unterricht in Halbklassen» lässt sich in so kurzer Zeit nicht umsetzen, sind doch dazu aufwändige Anpassungen an den Lehrplänen, Stundenplänen, Belegungsplänen etc. nötig, welche durch Schulleitungen und Lehrpersonen zu konkretisieren und auszuarbeiten sind. Weil im laufenden Betrieb bis zu den Sommerferien lediglich noch vier Wochen Unterricht verbleiben, erscheint daher die Aufrechterhaltung des Fernunterrichts als bessere Lösung. Jedoch wird den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall Präsenzelemente (z.B. für Prüfungen, Verabschiedung der Abschlussklassen oder Unterstützung von schwächeren Lernenden) einberufen zu können.

Klarheit bis zu den Sommerferien
Mit Blick auf die vom Bund bereits beschlossenen Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besteht die Hoffnung, dass nach den Sommerferien allenfalls wieder Unterricht im normalen Klassenverband auf der Sekundarstufe II möglich wird. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) fordert denn auch in einem Schreiben an den Bundesrat, zumindest für die Sekundarstufe II die Abstandsvorschriften aus den Grundprinzipien zu streichen.
Gleichwohl wird die bis zu den Sommerferien verbleibende Zeit dazu genutzt, um die einzelnen Schulen auf eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts unter den aktuell bekannten Grundprinzipien des Bundes vorzubereiten. Die Schulen sind nun daran, ihre Infrastrukturen und organisatorischen Gegebenheiten im Hinblick auf die Einhaltung des erforderlichen Schutzkonzepts zu überprüfen und entsprechende Anpassungen einzuleiten. Ziel dieser Massnahmen ist es, Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrbetriebe sowie natürlich auch das Personal an den Schulen noch vor den Sommerferien umfassend über den geplanten Schulbetrieb ab Beginn des Schuljahres 2020/2021 informieren zu können.

Weiterbildung unter Einhaltung des Schutzkonzepts möglich
Die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) hat bereits Ende April entschieden, das Studienjahr im Fernunterricht abzuschliessen. Ab dem 8. Juni soll nun aber das Gebäude wieder für einzelne Weiterbildungskurse und Zusatzausbildungen geöffnet werden, wobei die notwendigen Schutzmassnahmen deutliche Einschränkungen erforderlich machen.

Ebenfalls wieder aufgenommen werden können die Weiterbildungsangebote an den Berufsfachschulen; dies unter der klaren Bedingung, dass das Schutzkonzept jeweils eingehalten wird.

Bildungsdepartement
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