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10 Franken höhere Familienzulagen und tiefere Beiträge

Schwankungsreserve ist gut dotiert

Schwyz, 11. Juli 2016

10 Franken höhere Familienzulagen und tiefere Beiträge

Schwankungsreserve ist gut dotiert

 

(Stk/i) Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat vor, den Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz auf 1.4% zu senken und zugleich die Familienzulagen nach der Anpassung per 2015 um weitere 10 Franken zu erhöhen.

Der Kantonsrat ist zuständig für die Festsetzung der Höhe der Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) und die Festlegung der Höhe des Beitragssatzes für die Familienausgleichskasse Schwyz. Bis Ende 2014 entsprachen die Familienzulagen im Kanton Schwyz den bundesrechtlichen Minimalansätzen (Kinderzulage: monatlich 200 Franken, Ausbildungszulage: monatlich 250 Franken), der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz lag bei 1.6%.

Das Gesetz sieht vor, dass eine Schwankungsreserve gebildet und der Beitragssatz gesenkt wird, falls die Reserven 50% einer Jahresausgabe übersteigen. In den vergangenen vier Jahren hat der Reservefonds diesen gesetzlichen Schwellenwert jeweils überschritten.

Der Kantonsrat hat deshalb am 22. Oktober 2014 beschlossen, den Beitragssatz auf 1.5% zu senken und zugleich die Familienzulagen um je 10 Franken zu erhöhen. Die neuen Ansätze gelten seit 1. Januar 2015. Die Kinderzulage beträgt seither somit 210 Franken pro Monat, die Ausbildungszulage 260 Franken pro Monat. Damit wollte man einen langsamen Abbau des Reservefonds einleiten. Auf der Basis der Jahresrechnung 2015 hat sich gezeigt, dass dieser Effekt noch nicht stark genug ist und der Schwellenwert nach wie vor deutlich überschritten wird.

Aus diesem Grund schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor, den Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz nochmals um 0.1% auf 1.4% zu senken und zugleich die Familienzulagen um weitere 10 Franken zu erhöhen, sodass die Kinderzulage neu 220 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage neu 270 Franken pro Monat betragen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Lösung einer Beitragssenkung in Kombination mit einer Erhöhung der Familienzulagen eine ausgewogene Massnahme darstellt, mit welcher – wie schon bei der Gesetzesanpassung per 1. Januar 2015 – sowohl wirtschaftspolitischen wie auch familienpolitischen Anliegen Rechnung getragen werden kann. Sie führt einerseits zu einer Entlastung der Wirtschaft, weil die Arbeitgeber weniger Beiträge zu entrichten haben. Zugleich trägt die vorgeschlagene Lösung zu einer Stärkung und Unterstützung der Familien bei, da sie höhere Leistungen ausgerichtet erhalten.

Die neuen Ansätze sollen ab 1. Januar 2017 gelten. Die Vorlage wird voraussichtlich im Herbst 2016 im Kantonsrat beraten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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