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Familienzulagen: Dank hoher Reserven Familien stärken und Wirtschaft entlasten

Tiefere Beiträge, höhere Zulagen

(Stk/i) Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat vor, den Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz auf 1.3% zu senken und zugleich die Familienzulagen im Kanton Schwyz um 10 Franken zu erhöhen.

Der Reservesatz der Familienausgleichskasse Schwyz ist per Ende 2019 auf 75.48% angestiegen. Aufgrund dieses hohen Standes des Reservefonds der Familienausgleichskasse Schwyz schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Senkung des Beitragssatzes für bei der Familienausgleichskasse Schwyz angeschlossene Arbeitgebende und Selbständigerwerbende von 1.4% auf 1.3% sowie zugleich eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Schwyz um 10 Franken auf neu 230 und 280 Franken pro Monat vor.

Wirtschaft und Familien entlasten
Die Senkung des Beitragssatzes auf 1.3% der beitragspflichtigen Einkommen entlastet die bei der Familienausgleichskasse Schwyz angeschlossenen Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden gegenüber der aktuellen Situation jährlich wiederkehrend um netto rund 3.4 Mio. Franken Lohnnebenkosten. Die Erhöhung der Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) bedeutet bezogen auf die Familienausgleichskasse Schwyz jährlich wiederkehrend netto rund zwei Mio. Franken zusätzlich für die Familien. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Lösung einer Beitragssenkung bei der Familienausgleichskasse Schwyz in Kombination mit einer Erhöhung der Familienzulagen im Kanton Schwyz eine ausgewogene Massnahme darstellt, mit welcher – wie schon bei den Anpassungen per 1. Januar 2015 und 2017 – sowohl wirtschafts- wie auch familienpolitischen Anliegen Rechnung getragen werden kann.

Der Kantonsrat ist zuständig für die Festsetzung der Höhe der Familienzulagen im Kanton Schwyz und die Festlegung der Höhe des Beitragssatzes für die Familienausgleichskasse Schwyz. Das Gesetz sieht vor, dass die Familienausgleichskasse Schwyz eine Schwankungsreserve (Reservefonds) bildet und der Beitragssatz auf die beitragspflichtigen Einkommen gesenkt wird, falls der Reservesatz 50% einer Jahresausgabe übersteigt.

Der Kantonsrat hatte bereits per 1. Januar 2015 eine Senkung des Beitragssatzes auf 1.5% sowie eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen auf 210 und 260 Franken pro Monat und per 1. Januar 2017 eine weitere Senkung des Beitragssatzes auf 1.4% sowie eine weitere Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen auf 220 und 270 Franken pro Monat beschlossen. Die letzte Anpassung hat dazu geführt, dass der Reservefonds und damit der Reservesatz in den Jahren 2017 und 2018 wie beabsichtigt abgenommen haben. Von 2018 auf 2019 hat der Reservesatz hingegen wieder deutlich von 65.97% auf 75.48% zugenommen. Dies ist auf den teilweisen Wegfall von Abrechnungsstellen zurückzuführen.

Die neuen Ansätze sollen ab 1. Januar 2021 gelten. Die Vorlage wird voraussichtlich im Herbst 2020 im Kantonsrat beraten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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