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Neue Wasserverordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft

(UD/i) Die bisherigen kantonalen Vollzugsverordnungen zum Gewässerschutzgesetz und zum Wasserrechtsgesetz wurden in eine neue Wasserverordnung überführt. Diese berücksichtigt auch die neuen Zuständigkeiten aufgrund der Reorganisation des Umweltdepartements.

In den letzten Jahren wurden die Kantone im Bereich des Gewässerschutzes und des Wasserbaus mit neuen Aufgaben betraut. Insbesondere werden die Kantone verpflichtet, stark verbaute oder korrigierte Gewässer zu revitalisieren. Mit der am 1. März 2019 in Kraft gesetzten Teilrevision des kantonalen Wasserrechtsgesetzes wurden diesbezüglich die auf Gesetzesstufe erforderlichen Regelungen realisiert. Im Anschluss daran wurde eine Teilrevision der kantonalen Vollzugsverordnungen zum Gewässerschutzgesetz und zum Wasserrechtsgesetz in die Wege geleitet. Dabei zeigte sich, dass insbesondere im Bereich des Hochwasserschutzes und der Revitalisierung von Gewässern, aber auch in anderen Bereichen wie der Wassernutzung und der Gewährung ausreichender Restwassermengen oder eines möglichst naturnahen Geschiebehaushalts, umfangreiche Schnittstellen bestehen.

Zusammenführung in einer einzigen Wasserverordnung
Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit und die Verständlichkeit auch für Laien wurden die beiden Vollzugsverordnungen in eine einzige Wasserverordnung überführt. Dabei wurden bestehende und bewährte Regelungen übernommen und die Bestimmungen mit den neuen, bundesrechtlichen Aufgaben ergänzt.

Reorganisation des Umweltdepartementes
Im Bereich der Zuständigkeitsregelungen wurde auch die Reorganisation des Umweltdepartementes, insbesondere die Aufgaben des Amtes für Gewässer, berücksichtigt.

Umweltdepartement

Dokumentation: Erläuterungsbericht und Vorlage Wasserverordnung


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