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Beitritt zur totalrevidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat den Beitrittsbeschluss zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) in die Vernehmlassung verabschiedet. Das Einführungsgesetz regelt den Beitritt des Kantons Schwyz zur total revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 und ihre Einführung im Kanton Schwyz.

Modernisierung und Harmonisierung
Die Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das vom Bundesparlament im Juni 2019 einstimmig verabschiedet wurde. Die Revision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Sie verfolgt aber neben der Rechtsvereinheitlichung auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb. Das Beschaffungsverfahren und die Schwellenwerte bleiben grundsätzlich unverändert, aber Einzelheiten des Verfahrens werden angepasst.

Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Oktober 2020.

Staatskanzlei
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