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Regierungsrat entlastet tiefe bis mittelständische Einkommen und zusätzlich Familien mit Kindern

Degressiver Entlastungs- und Rentnerabzug als Gegenvorschlag zur "Mittelstandsinitiative"

(Stk/i) Im Sommer 2019 hat ein Komitee der Schweizerischen Volkspartei (SVP) des Kantons Schwyz die Mittelstandsinitiative eingereicht. Durch höhere Kinder- und Rentnerabzüge soll der Mittelstand entlastet werden. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, denn die geforderte Abzugserhöhung wirkt zu pauschal und undifferenziert. Personen mit hohen Einkommen würden am stärksten entlastet, Verheiratete und Alleinstehende ohne Kinder gingen leer aus. Als Gegenvorschlag zur Initiative will der Regierungsrat einen neuen, degressiven Entlastungsabzug einführen und gleichzeitig den Rentnerabzug anpassen. Dadurch werden tiefere Einkommen gezielt entlastet, wobei die Entlastung bis weit in den oberen Mittelstand wirkt. Familien mit Kindern erfahren dabei eine merkliche Entlastung.

Die Initiative zur steuerlichen Entlastung des Mittelstandes («Mittelstandsinitiative») verlangt eine Anpassung des Steuergesetzes. Der Abzug für minderjährige Kinder soll um Fr. 4000 auf Fr. 13 000, für volljährige Kinder in Ausbildung oder Weiterbildung um Fr. 6000 auf Fr. 17 000 und für Rentner (älter als 65 Jahre oder Bezüger einer ganzen IV-Rente) um Fr. 1800 auf Fr. 5000 erhöht werden. Die Initiative hätte jährliche Mindereinnahmen von rund 18.5 Mio. Franken zur Folge, wovon rund 8.2 Mio. Franken auf den Kanton und 10.3 Mio. Franken auf die Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden entfallen würden.

Initiative wirkt pauschal und undifferenziert
Die Initiative verlangt eine deutliche Erhöhung der Abzüge für Kinder und Rentner, ungeachtet der konkreten wirtschaftlichen Situation der betreffenden Steuerpflichtigen. Dies bewirkt, dass die einkommensstarken Segmente sehr stark profitieren würden. Rund 9 Mio. Franken und somit knapp die Hälfte aller Mindereinnahmen verursacht die Initiative an Steuerausfällen allein bei den 30% Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen. Zudem sieht die Initiative für Verheiratete und Alleinstehende, die noch nicht 65 Jahre alt sind und keine Kinder haben, keine Entlastung vor.

Gegenvorschlag ermöglicht gezielte und effektive Entlastung der tieferen und mittleren Einkommen
Anders als die Initiative will der Regierungsrat eine Entlastung, die sich – verfassungskonform – an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Deshalb schlägt er als Gegenvorschlag zur Initiative einen neuen, zusätzlichen Entlastungsabzug für alle Steuerpflichtigen vor, der gleichzeitig mit einer Anpassung des Rentnerabzugs kombiniert ist. Die degressiv ausgestalteten Abzüge fallen höher aus, je geringer das Einkommen ist bzw. sie reduzieren sich mit zunehmendem Einkommen. Dadurch können Steuerpflichtige mit tieferen bis mittelständischen Einkommen zielgenau und effektiv entlastet werden. Einen korrigierenden Einfluss auf den Entlastungsabzug hat das Vermögen. Mit zunehmendem Reinvermögen nimmt der Entlastungsabzug ab. Mit dem Gegenvorschlag wird auch der Mittelstand und damit mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen entlastet.

Deutliche Entlastung von Familien und Alleinstehenden mit Kindern
Der neue Entlastungsabzug erhöht sich zusätzlich für jedes minderjährige oder volljährige Kind in Aus- oder Weiterbildung um einen einkommensabhängigen Betrag. Dadurch erfahren Familienhaushalte mit Kindern eine noch grössere Entlastung. Die geltenden Kinderabzüge können weiterhin unverändert geltend gemacht werden.

Gegenvorschlag mit deutlich geringeren Kosten
Der Gegenvorschlag (neuer Entlastungsabzug und angepasster Rentnerabzug) führt zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 8.2 Mio. Franken. Davon entfallen 3.3 Mio. Franken auf den Kanton und 4.9 Mio. Franken auf die Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden. Demgegenüber hat die Mittelstandsinitiative mit 18.5 Mio. Franken mehr als doppelt so hohe Mindereinnahmen zur Folge.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht an den Kantonsrat, Vorlage, Vorlage Gegenvorschlag und Beilagen


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